Medien
Nächste Runde im Streit zwischen Eva Herman und NDR
Arbeitsgericht vertagt Entscheidung auf April - Hofer und Riewa als Zeugen nicht ausreichend
VON Jana Werner, 06.02.09, 17:16h

Die ehemalige «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman sitzt am 06.02.2009 im Sitzungssaal des Landesarbeitsgerichts in Hamburg. (FOTO: DPA)
Hamburg/ddp. Der seit eineinhalb Jahren schwelende Rechtsstreit
zwischen der früheren «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman und dem NDR
hält an. Die Zeugenaussagen der «Tagesschau»-Sprecher Jan Hofer und
Jens Riewa reichten dem Hamburger Landesarbeitsgericht am Freitag für
eine Entscheidung nicht aus. Nun soll der inzwischen pensionierte
«Tagesschau»-Sprecher Jo Brauner am 1. April in einer weiteren
Beweisaufnahme befragt werden. Damit wahrte Herman ihre Chance auf
eine Rückkehr zum ARD-Nachrichten-Flaggschiff. In dem
Berufungsverfahren klagt die 50-Jährige gegen zwei Kündigungen des
Senders vom 18. und 25. September 2007.

Die ehemalige Fernsehmoderatorin Eva Herman am 09.10.2007 während der Aufzeichnung der Talkshow Johannes B. Kerner in Hamburg. (FOTO: DPA)
Strittig ist nach Aussage ihres Anwalts Dirk Feldmann zunächst,
«ob ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder ob es sich um ein freies
Mitarbeiterverhältnis handelt». Der NDR bestreitet ein
Arbeitsverhältnis und war damit in erster Instanz erfolgreich. Das
Hamburger Arbeitsgericht wies Hermans Klage im April 2008 mit der
Begründung ab, die Sprecherin sei freie Mitarbeiterin des Senders
gewesen.
Zur Klärung der Frage sollten am Freitag in Anwesenheit der
Moderatorin ihre ehemaligen Kollegen Hofer und Riewa beitragen.
Hierbei ging es um die Erstellung der Sprecher-Dienstpläne für die
«Tagesschau», die «Tagesthemen» sowie die Regionalprogramme des NDR
und den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in den Sender.
Sowohl der amtierende Chefsprecher Hofer als auch Riewa
bestätigten, dass die Sprecher ihre Wünsche angeben, wann sie nicht
für die täglich 23 Sendungen eingesetzt werden möchten oder können.
Die Einteilung in den daraus resultierenden Dienstplan werde als
verbindlich betrachtet, sagte Hofer. Jedoch hätten die Sprecher die
Möglichkeit, untereinander Dienst zu tauschen. Laut Hofer hatte
Herman neben den Nachtdiensten auch die Nachrichten im
Regionalprogramm nicht mehr übernehmen wollen. Von den Frühdiensten
habe der Chefsprecher seine Ex-Kollegin mit Blick auf das Team aber
nicht freigestellt. Herman behauptet, Hofers Vorgänger Brauner habe
ihr diesen Wunsch erfüllt.
Feldmann zufolge hat die Befragung von Hofer und Riewa ergeben,
dass die Dienstpläne verbindlich waren. Dies würde für ein festes
Arbeitsverhältnis sprechen. Dann kann laut dem Anwalt geklärt werden,
ob die Kündigungen unwirksam sind. «Unser Ziel ist nach wie vor die
Wiedereinstellung von Frau Herman», betonte Feldmann.
Auch der Vorsitzende Richter Rainer Schaude ließ durchblicken,
dass die Zeugenaussagen «dafür sprechen könnten, dass klare Indizien
für ein festes Arbeitsverhältnis vorhanden waren». Ferner sei
deutlich geworden, dass bei der Erfüllung der täglichen Sendungen
dienstliche Notwendigkeiten bestanden haben. Dies sei mit freier
Mitarbeiterschaft schwer zu vereinbaren, erklärte Schaude.
Eine Entscheidung wollte die Kammer ohne die Aussage von Brauner
allerdings noch nicht verkünden. Der ehemalige Chefsprecher war am
Freitag als Zeuge entschuldigt. Eine Aussage von Kai Gniffke, dem
Ersten Chefredakteur von ARD-aktuell, ist hingegen nicht mehr
erforderlich. Für die Fortsetzung der Beweisaufnahme am 1. April
(14.00 Uhr) ordnete Schaude zudem erneut das persönliche Erscheinen
der Klägerin an.
Herman war 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Zeit in die
Kritik geraten. Der NDR hatte sich daraufhin nach fast 20 Jahren von
ihr getrennt. Neben ihrer Klage auf Wiedereinstellung will die
50-Jährige ferner prüfen lassen, ob der Sender zum Schadensersatz
verpflichtet ist.


























