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Nächste Runde im Streit zwischen Eva Herman und NDR

Arbeitsgericht vertagt Entscheidung auf April - Hofer und Riewa als Zeugen nicht ausreichend

VON Jana Werner, 06.02.09, 17:16h
Eva Herman im Gericht
Die ehemalige «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman sitzt am 06.02.2009 im Sitzungssaal des Landesarbeitsgerichts in Hamburg. (FOTO: DPA)
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Hamburg/ddp. Der seit eineinhalb Jahren schwelende Rechtsstreit zwischen der früheren «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman und dem NDR hält an. Die Zeugenaussagen der «Tagesschau»-Sprecher Jan Hofer und Jens Riewa reichten dem Hamburger Landesarbeitsgericht am Freitag für eine Entscheidung nicht aus. Nun soll der inzwischen pensionierte «Tagesschau»-Sprecher Jo Brauner am 1. April in einer weiteren Beweisaufnahme befragt werden. Damit wahrte Herman ihre Chance auf eine Rückkehr zum ARD-Nachrichten-Flaggschiff. In dem Berufungsverfahren klagt die 50-Jährige gegen zwei Kündigungen des Senders vom 18. und 25. September 2007.

Eva Herman
Die ehemalige Fernsehmoderatorin Eva Herman am 09.10.2007 während der Aufzeichnung der Talkshow Johannes B. Kerner in Hamburg. (FOTO: DPA)
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Strittig ist nach Aussage ihres Anwalts Dirk Feldmann zunächst, «ob ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverhältnis handelt». Der NDR bestreitet ein Arbeitsverhältnis und war damit in erster Instanz erfolgreich. Das Hamburger Arbeitsgericht wies Hermans Klage im April 2008 mit der Begründung ab, die Sprecherin sei freie Mitarbeiterin des Senders gewesen.

Zur Klärung der Frage sollten am Freitag in Anwesenheit der Moderatorin ihre ehemaligen Kollegen Hofer und Riewa beitragen. Hierbei ging es um die Erstellung der Sprecher-Dienstpläne für die «Tagesschau», die «Tagesthemen» sowie die Regionalprogramme des NDR und den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in den Sender.

Sowohl der amtierende Chefsprecher Hofer als auch Riewa bestätigten, dass die Sprecher ihre Wünsche angeben, wann sie nicht für die täglich 23 Sendungen eingesetzt werden möchten oder können. Die Einteilung in den daraus resultierenden Dienstplan werde als verbindlich betrachtet, sagte Hofer. Jedoch hätten die Sprecher die Möglichkeit, untereinander Dienst zu tauschen. Laut Hofer hatte Herman neben den Nachtdiensten auch die Nachrichten im Regionalprogramm nicht mehr übernehmen wollen. Von den Frühdiensten habe der Chefsprecher seine Ex-Kollegin mit Blick auf das Team aber nicht freigestellt. Herman behauptet, Hofers Vorgänger Brauner habe ihr diesen Wunsch erfüllt.

Feldmann zufolge hat die Befragung von Hofer und Riewa ergeben, dass die Dienstpläne verbindlich waren. Dies würde für ein festes Arbeitsverhältnis sprechen. Dann kann laut dem Anwalt geklärt werden, ob die Kündigungen unwirksam sind. «Unser Ziel ist nach wie vor die Wiedereinstellung von Frau Herman», betonte Feldmann.

Auch der Vorsitzende Richter Rainer Schaude ließ durchblicken, dass die Zeugenaussagen «dafür sprechen könnten, dass klare Indizien für ein festes Arbeitsverhältnis vorhanden waren». Ferner sei deutlich geworden, dass bei der Erfüllung der täglichen Sendungen dienstliche Notwendigkeiten bestanden haben. Dies sei mit freier Mitarbeiterschaft schwer zu vereinbaren, erklärte Schaude.

Eine Entscheidung wollte die Kammer ohne die Aussage von Brauner allerdings noch nicht verkünden. Der ehemalige Chefsprecher war am Freitag als Zeuge entschuldigt. Eine Aussage von Kai Gniffke, dem Ersten Chefredakteur von ARD-aktuell, ist hingegen nicht mehr erforderlich. Für die Fortsetzung der Beweisaufnahme am 1. April (14.00 Uhr) ordnete Schaude zudem erneut das persönliche Erscheinen der Klägerin an.

Herman war 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Zeit in die Kritik geraten. Der NDR hatte sich daraufhin nach fast 20 Jahren von ihr getrennt. Neben ihrer Klage auf Wiedereinstellung will die 50-Jährige ferner prüfen lassen, ob der Sender zum Schadensersatz verpflichtet ist.


    
    
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