Online-Petition
Bundestag hat ein Datenleck
Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, glaubt, dass "das Verfahren zur Gesetzgebung durch die 50000 Unterschriften "nicht beeinträchtigt" werde. Zwar sei die Internet-Gemeinde "sehr engagiert", hier herrsche das Motto: Das Internet gehört mir. Für ihn sei die Grenze erreicht, wenn im Internet Straftaten begangen werden.
Derselben Ansicht ist auch "Axeman", einer der Unterzeichner. Allerdings glaubt er nicht, dass Kinderpornoseiten aus dem Netz verschwinden, wenn per Sperrliste ein Vorhang vor sie gehängt wird. Seit er auf einen Link im Internetangebot des Bundestages gestoßen ist, über den sich jedermann eine Datei mit den Namen aller Unterzeichner der Bundestagspetition herunterladen kann, fürchtet "Axeman" nun Ärger zu bekommen. "Ich kann nur hoffen, dass diese Liste nicht benutzt wird, Unterzeichern das Leben schwer zu machen."
Auch andere Unterzeichner sind empört. "Wenn ich Kindergärtnerin wäre und mein Name stände auf der Liste der Leute, die gegen eine Sperrung von Kinderpornoseiten sind", überlegt Nutzerin Sandralara, "dann hätte ich Angst."
Zumal keiner der Unterzeichner darüber aufgeklärt wurde, was der Bundestag mit seinen Daten vorhat. In der Datenschutzerklärung steht nur, Daten würden an Dritte "nur im Rahmen der Petitionsbearbeitung weitergegeben". Nur ein halber Satz deutet darauf hin, dass jeder Petent damit rechnen muss, von anderen auf seine Unterschrift angesprochen zu werden: Die Daten würden "abgefragt, um die Charakteristik einer Unterschriftenliste digital abzubilden".
Digital abgebildet in einer endlos langen Namensdatei finden sich nun auch Robert Schneider aus Sachsen-Anhalt und Mathias Fiedler aus Sachsen. Von überall auf der Welt lassen sich die Namen der beiden Zensurgegner herunterladen - vier Klicks weiter hat jeder erfahrene Internetnutzer aus den Angaben schon ein persönliches Profil samt Telefonnummer und Wohnadresse erstellt.
Beim Petitionsausschuss herrscht Staunen darüber, dass sich Unterzeichner durch die Veröffentlichung an den Pranger gestellt fühlen. Aus "Gründen der Transparenz" sei es üblich, alle Namen öffentlich zu machen. "Es passiert nicht im Dunklen", sagt ein Referent des Ausschusses. Das sei auch so mit dem Datenschutzbeauftragten abgesprochen. Jeder Unterzeichner solle "sehen können, ob er auf der Liste steht". Wer Angst davor habe, müsse ja nicht im Netz unterschreiben. "Der kann eine Postkarte schicken."
Dazu müsste er allerdings vorher wissen, dass jede online geleistete Unterschrift im Internet auftaucht. "So wie der Bundestag das macht", kritisiert ein Datenschützer aus Sachsen-Anhalt, "entspricht das nicht den gesetzlichen Vorgaben". Wenn der Petitionsausschuss Unterzeichnernamen veröffentlichen wolle, benötige er die "informierte Einwilligung" jedes einzelnen, wie sie etwa der Landtag Sachsen-Anhalt immer einfordere. "Die Menschen müssen doch wissen, was mit ihren Daten geschieht."























