Sachsen-Anhalt
Kampfhundgesetz macht Probleme

Die vorgeschriebene Kennzeichnung aller vom 1. März an geborenen Hunde sowie aller - auch älteren - Kampfhunde mit einem elektronisch lesbaren Chip wird von den Ordnungsämtern kontrolliert. «Dazu wurden spezielle Lesegeräte angeschafft und die Mitarbeiter geschult», sagt Sybille Stegemann von der Stadtverwaltung Stendal. In Halle werden bekannte Hundehalter gezielt angesprochen oder angeschrieben, um sie auf die neuen Pflichten hinzuweisen. Es gelten aber Übergangsfristen: für den Chip sechs und für die Haftpflichtversicherung drei Monate nach Geburt. Das Zentralregister aller erfassten Hunde - angesiedelt beim Landesverwaltungsamt - wächst also im Moment noch langsam.
Ein großes Problem sind die Wesenstests für Hunde der vier als gefährlich eingestuften Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Eine Liste des Innenministeriums im Internet umfasst weniger als 20 Gutachter, die solche Tests abnehmen können, wobei nicht alle in Sachsen-Anhalt angesiedelt sind. «Bei den Hundehaltern in Halle herrscht großes Unverständnis, dass es dort und in der näheren Umgebung überhaupt keine Sachverständigen gibt», sagt Ria Steppan von der Stadtverwaltung. Folge sind weite Fahrten und noch höhere Kosten als die ohnehin rund 400 Euro, die pro Wesenstest zu berappen sind.
Nun könnte es sein, dass manche Halter, vor allem sozial schwache, ihre Tiere vermehrt abgeben. Noch sei der Trend nicht zu erkennen, wäre für kommunale Tierheime aber auch nicht zu bewältigen, heißt es aus Stendal. «Die Kosten können die Heime nicht aufbringen. Somit besteht die Gefahr des Aussetzens oder Tötens der Tiere», sagt Stegemann.
Ähnlich sieht das der zuständige Amtsleiter in Burg, Jens Vogler. Auch die Frage, wer die Kosten für die Unterbringung entzogener Hunde tragen solle, werde im Gesetz nicht beantwortet. «Hier muss nachjustiert werden.» Problematisch bei der Gesetzesumsetzung ist zudem die Rassezuweisung, die entscheidend etwa für den Wesenstest ist. «Tierärzte, auch Amtstierärzte sind dabei sehr zurückhaltend», heißt es aus dem Ordnungsamt Halberstadt.
Und die Leinen- und Maulkorbpflicht? Sie gilt laut Gesetz entgegen landläufiger Meinung nur für Hunde, die schon einmal zugebissen haben, also nicht automatisch für alle Kampfhundrassen. Die Zahl der Hundeangriffe ist im Zusammenhang mit dem Gesetz daher nach ersten Erkenntnissen auch nicht zurückgegangen. «Sie liegt im Vergleich zum Vorjahr eher höher», berichtet Magdeburgs Stadtsprecherin Cornelia Poenicke. Städte wie Halle oder Dessau-Roßlau beobachten einen gleichbleibenden Trend.
Trotz aller Probleme: Grundsätzlich sehen viele Verantwortliche in den Kommunen wie auch im Innenministerium das neue Gesetz als Baustein, die Sicherheit von Menschen vor gefährlichen Hunden zu verbessern. Für eine fundierte Einschätzung sei es jedoch noch zu früh. Eines ist aber auch klar: «Das Gesetz gibt uns keine absolute Sicherheit», sagt Holger Schumann vom Naumburger Ordnungsamt.





































