mz-web.de
Politik
Startseite > Nachrichten > Politik
Kindergeld

Viele müssen Teil von Hartz IV zurückzahlen

erstellt 24.01.10, 17:53h, aktualisiert 24.01.10, 18:31h
Familie
Viele Familien müssen wegen Kindergeld einen Teil von Hartz IV zurückzahlen (FOTO: DPA)
Bild als E-Card versenden Bild als E-Card versenden
Nürnberg/Berlin/dpa. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in vielen Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Dieser bürokratische Aufwand entstehe im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2010. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (SZ/Samstag) bestätigte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zeitungsangaben, wonach mehrere Hunderttausend Hartz-IV-Empfänger davon betroffen sind, konnte der Sprecher nicht bestätigen. Er räumte aber ein, der mit den Rückforderungen verbundene Aufwand sei immens. Die Familien erhielten nun einen Rückforderungsbescheid über jeweils 20 Euro pro Kind.

SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sprach von unsinniger «Beschäftigungstherapie» und kritisierte in der ARD: «Da ist die Brühe teurer als die Brocken.» Der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger riet dazu, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide einzulegen. Unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen (Paragraf 818,3 BGB und Paragraf 45 Sozialgesetzbuch X) sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio: «Wer das Geld nicht mehr hat und drauf vertraut hat, dass es seins war, der muss nicht zurückzahlen.»

Grund für die Rückforderung ist nach Angaben der BA eine geänderte Praxis der Bundesregierung: Bei der Kindergelderhöhung im Januar 2009 habe es noch eine Übergangslösung gegeben, bei der bis zu drei Monate akzeptiert wurde, dass Hartz-IV-Empfänger mehr als das ihnen zustehende Sozialgeld für ihre Kinder erhielten. In diesem Jahr habe die Bundesregierung hingegen auf dem Stichtag 1. Januar bestanden.

Betroffen sind demnach vor allem jene Hartz-IV-Empfänger, deren Bescheide noch im Dezember nach alter Rechtslage erstellt wurden und die deshalb nach dem Jahreswechsel zu viel Sozialgeld erhielten. Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen Hartz-IV-Betroffene nicht von der Kindergelderhöhung profitieren, das erhöhte Kindergeld wird voll auf das Sozialgeld angerechnet. Damit ändere sich unter dem Strich nichts am Einkommen von Hartz-IV-Betroffenen mit Kindern.

Der stellvertretende Linken-Vorsitzende Klaus Ernst warf der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor, sie mache «den Sozialstaat zu einem Selbstbedienungsladen der Besserverdienenden». Er forderte in einer Mitteilung vom Sonntag, die Kindergelderhöhung bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze generell nicht anzurechnen.


    
    






Anzeige
Anzeige