Kindergeld
Viele müssen Teil von Hartz IV zurückzahlen
erstellt 24.01.10, 17:53h, aktualisiert 24.01.10, 18:31h

Viele Familien müssen wegen Kindergeld einen Teil von Hartz IV zurückzahlen (FOTO: DPA)
Nürnberg/Berlin/dpa. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in
vielen Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern.
Dieser bürokratische Aufwand entstehe im Zusammenhang mit der
Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2010. Einen entsprechenden
Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (SZ/Samstag) bestätigte ein
Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zeitungsangaben, wonach
mehrere Hunderttausend Hartz-IV-Empfänger davon betroffen sind,
konnte der Sprecher nicht bestätigen. Er räumte aber ein, der mit den
Rückforderungen verbundene Aufwand sei immens. Die Familien erhielten nun einen Rückforderungsbescheid über jeweils 20 Euro pro Kind.
SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sprach von unsinniger
«Beschäftigungstherapie» und kritisierte in der ARD: «Da ist die
Brühe teurer als die Brocken.» Der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger
riet dazu, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen
Rückforderungsbescheide einzulegen. Unter Berufung auf gesetzliche
Bestimmungen (Paragraf 818,3 BGB und Paragraf 45 Sozialgesetzbuch X)
sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio: «Wer das Geld nicht mehr hat und
drauf vertraut hat, dass es seins war, der muss nicht zurückzahlen.»
Grund für die Rückforderung ist nach Angaben der BA eine
geänderte Praxis der Bundesregierung: Bei der Kindergelderhöhung im
Januar 2009 habe es noch eine Übergangslösung gegeben, bei der bis zu
drei Monate akzeptiert wurde, dass Hartz-IV-Empfänger mehr als
das ihnen zustehende Sozialgeld für ihre Kinder erhielten. In diesem
Jahr habe die Bundesregierung hingegen auf dem Stichtag 1. Januar
bestanden.
Betroffen sind demnach vor allem jene Hartz-IV-Empfänger, deren
Bescheide noch im Dezember nach alter Rechtslage erstellt wurden und
die deshalb nach dem Jahreswechsel zu viel Sozialgeld erhielten. Denn
nach dem Willen der Bundesregierung sollen Hartz-IV-Betroffene nicht
von der Kindergelderhöhung profitieren, das erhöhte Kindergeld wird
voll auf das Sozialgeld angerechnet. Damit ändere sich unter dem
Strich nichts am Einkommen von Hartz-IV-Betroffenen mit Kindern.
Der stellvertretende Linken-Vorsitzende Klaus Ernst warf der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor, sie mache «den
Sozialstaat zu einem Selbstbedienungsladen der Besserverdienenden».
Er forderte in einer Mitteilung vom Sonntag, die Kindergelderhöhung
bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze generell nicht anzurechnen.























