Der Däne Peter R. steht wegen der Ermordung seiner Töchter in Potsdam vor Gericht. (FOTO: DPA)
Die Mädchen verbrannten bei lebendigem Leib in einem Auto auf einem Brandenburger Waldweg: Weil er seine beiden Töchter ermordet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft für den dänischen Vater eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Zudem müsse das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, sagte Staatsanwalt Peter Petersen am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht.
Der Angeklagte habe zwei Menschen ermordet - heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Der Staatsanwalt sprach von einer „schwer zu überbietenden Grausamkeit“. Petersen folgte der Einschätzung einer Sachverständigen, wonach der 41 Jahre alte Vater zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Die Gutachterin habe eine „narzistische Persönlichkeitsstörung“ bei dem Angeklagten festgestellt.
Der Vater habe sich nicht vorstellen können, dass seine Kinder ohne ihn weiterleben könnten. Der Angeklagte sei ein „planvoll und absichtsvoll handelnder Verbrecher“, sagte Petersen. Der Vater habe - anders als angegeben - sich nicht selbst töten wollen. Petersen sagte: „Es war keine ernstzunehmende Absicht des Angeklagten.“ Sein Motiv: Seine glücklich lebende Ex-Frau „so tief zu treffen, wie man einen Menschen treffen kann“ - ihm das Liebste, in diesem Fall die Kinder, zu nehmen.
Der Vater habe seine eigenen Interessen und nicht das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt - auch schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau. An den Angeklagten gewandt, sagte der Staatsanwalt: „Ich hoffe sehr, dass Sie die Todesschreie Ihrer Kinder nie wieder aus den Ohren bekommen.“
Angeklagt ist der Mann wegen Mordes aus niederen Beweggründen. Er hatte gestanden, seine neun und zehn Jahre alten Töchter im August 2011 in Brandenburg unter Schlafmittel gesetzt und in einem Auto verbrannt zu haben. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Am Dienstag hatte die Kammer einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, wonach ein zweites Gutachten zum Angeklagten erstellt werden sollte.
Am Nachmittag wurde das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Im Vorfeld hatte Anwalt Thomas Arndt angekündigt, eine Verurteilung wegen Totschlags zu fordern. Das Gericht will vermutlich am 31. Mai eine Entscheidung verkünden. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, müsste laut einem Gerichtssprecher das Oberlandesgericht prüfen, ob der 41-Jährige die Haft in Deutschland oder Dänemark verbüßen solle.