Busunfall 2010: Angeklagte kann sich nicht erinnern

04.05.2012 07:59 Uhr | Aktualisiert 04.05.2012 18:35 Uhr
Drucken per Mail
Wrack des Reisebusses (26. Sept. 2010)

Die Reisegruppe aus Polen war auf der Rückfahrt von einem Spanienurlaub, als der Bus mit 49 Insassen am Schönefelder Kreuz in Brandenburg verunglückte, als er mit einem Auto zusammenstieß. (FOTO: DPA)

Nach dem Unfall eines polnischen Reisebusses nahe Berlin mit 14 Toten muss sich von Freitag an eine Autofahrerin vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Anklage wirft der 38-Jährigen fahrlässige Tötung vor.
Potsdam/dpa. 

Die angeklagte Autofahrerin im Prozess um das tödliche Unglück mit einem Reisebus aus Polen kann sich an den Unfallhergang nicht erinnern. Sie sei mit einer Freundin unterwegs gewesen, sagte die Angestellte des Berliner Polizeipräsidiums am Freitag beim Prozessauftakt in Potsdam. „Was danach geschah, weiß ich nicht“, sagte die 38-Jährige mit zittriger Stimme. „Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich im Krankenhaus aufwachte.“

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau fahrlässige Tötung in 14 Fällen vor. Der Unfall ereignete sich am 26. September 2010 in der Nähe von Berlin auf der Autobahn 10. „Sie hat den unbedingten Willen, sich der Verantwortung zu stellen“, sagte ihr Anwalt Carsten R. Hoenig.

Durch einen Fahrfehler soll die Berlinern das Unglück ausgelöst haben. Der Bus knallte bei Schönefeld in Brandenburg gegen einen Brückenpfeiler. 14 Businsassen starben, 35 wurden verletzt. In dem Bus saßen Mitarbeiter des Forstamtes in Zlocieniec (Falkenburg).

Das Landgericht hat zunächst fünf Prozesstage geplant. Der Busfahrer soll zum Prozessauftakt als Zeuge gehört werden. Er tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Wie der 42-Jährige am Rande des Prozesses berichtete, ist er gesundheitlich auf dem Weg der Besserungen. Derzeit darf er auf kürzeren Strecken testen, ob seine Sehkraft ausreicht, um wieder als Busfahrer arbeiten zu können. Weitere Nebenkläger sind Geschwister, die ihre Eltern bei dem Unfall verloren haben und ein Ehemann, dessen Frau starb.