Mordfall Lena: Zwei Wochen Dauerarrest wegen Lynchaufruf

30.05.2012 13:08 Uhr | Aktualisiert 30.05.2012 19:17 Uhr
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Emder Mädchenmord

Die Polizei suchte mit dem Bild einer Überwachungskamera nach dem Mörder der elfjährigen Lena. (FOTO: DPA)

Von Bernhard Honnigfort
Wegen eines Aufrufs zur Lynchjustiz nach dem Mord an Lena muss ein 18-Jähriger zwei Wochen lang in Dauerarrest. Zudem erhielt er vom Amtsgericht Emden am Mittwoch eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht.
Emden/MZ. 

„Aufstand! Alles zu den Bullen. Das stürmen wir. Lasst uns das Schwein tothauen“, hatte der damals 17-jährige Veit am 27. März im Internet geschrieben und zum Lynchen aufgerufen. Für diese zwei Zeilen auf Facebook geht der junge Mann aus Emden jetzt zwei Wochen in Jugendarrest.

Die Polizei in der ostfriesischen Hafenstadt hatte an jenem Tag einen anderen 17-jährigen wegen dringenden Mordverdachts festgenommen. Er sollte ein paar Tage zuvor im Cityparkhaus die elfjährige Lena ermordet haben. Der verdächtige Jugendliche saß in der Polizeiwache in Gewahrsam und musste um sein Leben fürchten, als gegen 22.45 Uhr etwa 50 Leute vor der Wache aufzogen und dort bis vier Uhr morgens herumstanden und grölten. Einige brüllten: „Schickt das Schwein raus! Dann werden wir uns um ihn kümmern.“

Mehr passierte allerdings nicht. Ob die Meute dem Aufruf des Angeklagten gefolgt war, konnte nicht geklärt werden. Drei Tage später fasste die Polizei dann den richtigen Täter im Fall Lena. Er hat ein Geständnis abgelegt. Wann er vor Gericht steht, ist noch ungewiss.

„Eine solche Aufforderung - das geht gar nicht“, begründete Richter Günther Bergholz gestern das Urteil des Jugendschöffengerichts gegen den Facebooker. Der Tatvorwurf: erfolgloser Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat. „Wir sind in großer Sorge. Heute sind Sie es, morgen andere“, meinte der Richter zu dem voll geständigen jungen Mann, der eine Lehre als Mechaniker macht und in dem Verfahren ohne Anwalt auftrat. Die Urteilsbegründung in dem gerade einmal zweistündigen kurzen Prozess klang phasenweise so, als hätte das Gericht auch gerne ein paar Verantwortliche von Facebook auf die Anklagebank gesetzt. „Soziale Netzwerke sind nicht mehr wegzudenken“, meinte Richter Bergholz. „Aber man muss doch verantwortungsbewusst damit umgehen.“ Warum der Angeklagte die Zeilen gepostet hatte, konnte er selbst nicht erklären. „Ich weiß nicht, was mich gebissen hat“, sagte der junge schlaksige Mann. Er sei so aufgewühlt gewesen, nachdem die Nachricht vom furchtbaren Mord an dem kleinen Mädchen in Emden die Runde machte. Die ganze Stadt sei so aufgeladen gewesen. Alle hätten nur noch über das Verbrechen geredet. Und dann habe er im Internet mitbekommen, dass ein junger Mann festgenommen worden sei. „Scheiß auf Schlafen. Ab zu den Bullen“, habe einer geschrieben. „Lasst uns das Schwein mit Steinen bewerfen“, ein anderer.

Der Name des Festgenommenen, seine Adresse, alles habe in kürzester Zeit im Internet gestanden. Und dann habe sein Vater auch noch erzählt, dass er den Mörder mit dem Mädchen an der Hand gesehen habe, wie sie beide eine Straße überquerten. Da sei dann der Moment gekommen, wo er auch etwas schreiben wollte. „Aber warum schreibt man so etwas?“, fragte ihn Richter Bergholz mehrmals. „Weil man sich groß fühlen möchte, weil man vor Freunden groß tun möchte.“ Als er seine Sätze geschrieben hatte und seine 923 Facebook-Freunde davon erfuhren, klickten 33 sofort: „Das gefällt mir!“ Noch am selben Abend wurde sein Facebook-Zugang gesperrt, die Sätze verschwanden. Die Polizei leitete Ermittlungen ein. Heute ist der junge Mann klüger. Sein Vater wusch ihm den Kopf, vor der Polizei machte er keinerlei Versuch, die Dinge zu beschönigen oder zu bestreiten. „So etwas hat man selten“, meinte ein Kommissar, der als Zeuge aussagte. „Er hat sofort alle Karten auf den Tisch gelegt.“ Der Lehrling hat sich beim falsch Verdächtigten entschuldigt, hat ihn zum Essen eingeladen und ihm einen Einkaufsgutschein geschenkt. Beide haben sich versöhnt.

„Wir können froh und dankbar sein, dass es nicht zu Gewalttaten gekommen ist“, hatte Oberstaatsanwalt Klaus Visser zuvor in seinem Plädoyer gesagt. Auch er hatte zwei Wochen Arrest gefordert. „Dicht genug dran war man ja.“