Ein Lotto-Spieler füllt einen Lottoschein aus. (FOTO: DAPD)
Sie muss nun den Gewinn in Höhe von einer Million Dollar sehr wahrscheinlich abgeben. Das Geld sprach Richter Thomas Hughes gestern der Frau zu, die den Lottoschein kaufte, ihn jedoch in einem dafür vorgesehenen Behälter entsorgte, nachdem ein Ausleseautomat ihr anzeigte, sie habe nichts gewonnen.
Die Finderin und Klägerin entnahm das Ticket dem Papierkorb in dem Ladengeschäft. Ihr Anwalt sagte am Mittwoch, er wolle Einspruch gegen das Urteil einlegen. Seiner Meinung nach sollte es niemandem gestattet sein, Sachen, die einmal weggeworfen wurden, wieder für sich zu beanspruchen. Zudem gab seine Klientin einen Teil des Geldes bereits für einen neuen Wagen aus und machte Geldgeschenke an ihre Kinder.
Richter Hughes schloss sich der Argumentation der Gegenseite an und begründete sein Urteil damit, dass die Finderin nie abschließend sichergestellt habe, dass die Käuferin ihren Anspruch auf den Gewinn aufgegeben habe. "Die eine Million Dollar war nicht einfach gefundenes Geld", sagte Hughes. Die Finderin sagte zuvor aus, sie habe eine Handvoll Lottoscheine aus dem Behälter genommen. Es habe keinen Hinweis gegeben, dass Kunden des Geschäfts sich nicht bedienen durften.
Es war die Geschäftsführerin des Ladens, die den Stein um das gefundene Ticket ins Rollen gebracht und den Prozess angestrengt hatte. Die Käuferin schloss sich der Klage erst nachträglich an, nachdem der Richter sie als mögliche Gewinnerin nannte. Er schloss mit dem Urteil daher nicht nur die Finderin vom Gewinn aus, auch die Geschäftsführerin hätte keinen Anspruch auf das Geld. Die Einspruchsfrist beträgt 30 Tage.