Bundestag: Einigkeit bei Organspende

25.05.2012 11:21 Uhr | Aktualisiert 25.05.2012 22:30 Uhr
Drucken per Mail
Hornhauttransplantate

Hornhauttransplantate werden im Brutschrank einer Augenklinik gelagert. (FOTO: DAPD)

Von Timot Szent-Ivanyi
Ein vom Bundestag am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre von ihrer Kasse ausführliche Informationen zum Thema Organspende sowie einen Spenderausweis zugeschickt bekommen.
Berlin/MZ. 

So viel Einigkeit war selten: Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag die Entscheidungslösung bei der Organspende beschlossen. Um die Zahl von Organspenden zu erhöhen, werden künftig alle Bürger regelmäßig zu ihrer Bereitschaft befragt.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre von ihrer Kasse ausführliche Informationen zum Themazur Organspende sowie einen Spenderausweis zugeschickt bekommen. In dem Brief sollen sie zu einer Entscheidung aufgerufen werden. Allerdings drohen keine Konsequenzen, wenn sie dies nicht tun. Dem Gesetz liegt ein fraktionsübergreifender Kompromiss zugrunde, der nach langem Ringen ausgehandelt worden war.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte im Parlament, die neue Regelung akzeptiere, wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zeitpunktnicht entscheiden könnten. „Aberwir sagen den Bürgerinnen und Bürgern auch: Wir werden nicht lockerlassen und regelmäßig immer wieder informieren.“ Dies sei die Gesellschaft den 12 000 Menschen schuldig, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warteten. Die Botschaft an die Menschen laute: „Gebt Euch einen Ruck, entscheidet Euch am besten für die Organspende.“ Dabei handele es sich letztlich um einen Akt der Nächstenliebe, denn jeder Organspender sei ein Lebensretter. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, in Umfragen sei die Bereitschaft zur Organspende groß. Probleme gebe es jedoch, wenn es konkret werde. Daher wolle man den Menschen „etwas mehr auf die Pelle rücken“. Unions-Fraktionschef Volker Kauder betonte, mit den Änderungen sollten die Menschen motiviert werden, zur Organspende Ja zu sagen. Die Politik wolle in einer so sensiblen Frage aber keinen Druck ausüben. Es gebe kein Recht darauf, dass jemand von einem anderen ein Organ verlangen könne, sagte der CDU-Politiker, der die Reform zusammen mit Steinmeier vorangetrieben hatte.

Der SPD-Fraktionschef hatte 2010 seiner Frau eine Niere gespendet. Vorgesehen sind zudem Verbesserungen für Lebendspendervon Organen und Gewebe, die in einer ebenfalls verabschiedeten Änderung des Transplantationsgesetzes enthalten sind. Personen, die einem anderen Menschen etwa eine Niere spenden, haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung, ein höheres Krankengeld sowie Anspruch auf medizinische Behandlung und Rehabilitation. Für Fahrtkosten muss die Kasse des Organempfängers aufkommen. Die 1 400 Kliniken mit Intensivstation, in denen Organentnahmen möglich sind, müssen künftig einen Transplantationsbeauftragten einsetzen.

Kritische Töne zu beiden Gesetzen kamen von Grünen und Linken. Sie forderten Änderungen bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation, die jüngst durch Vettern- und Misswirtschaft in die Schlagzeilen geraten war. Kritisiert wurde zudem, dass personenbezogene Daten von Spendern und Empfängern auch ohne Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke an die Pharmaindustrie weitergegeben werden dürfen. Von Grünen und Linken gab es daher eine Reihe von Gegenstimmen und Enthaltungen. Bahr versicherte, die Regeln würden eingehalten, und auch beim Datenschutzbeauftragten bestünden keine Bedenken. Die Angaben würden anonymisiert und dürften nur nach Einwilligung des Einzelnen personenbezogen benutzt werden.