Entschädigung für Soldaten: Mehr als ein Almosen?

10.06.2012 18:31 Uhr | Aktualisiert 10.06.2012 20:31 Uhr
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Eine Radaranlage vom Typ

Eine Radaranlage vom Typ «Super Fledermaus» aus dem Jahr 1963 (FOTO: ARCHIV)

Von Markus Decker
Der Bundestag hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die radargeschädigte und traumatisierte Soldaten der NVA und der Bundeswehr entschädigen soll. Betroffene halten das für unzureichend.
Berlin/MZ. 

Ulrich Kirsch zeigte sich dieser Tage zufrieden. Er freue sich sehr, dass die Härtefall-Stiftung "jetzt endlich ins Leben gerufen wurde", teilte der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes mit. Damit werde eine langjährige Forderung der eigenen Lobbyorganisation wie auch der Geschädigten erfüllt. Zuvor hatten der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), und Generalinspekteur Volker Wieker den entsprechenden Vertrag unterschrieben.

Sieben Millionen Euro

Die Stiftung heißt "Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee" und ist mit sieben Millionen Euro ausgestattet - wobei zwei Millionen unmittelbar zur Verfügung stehen und fünf Millionen als Grundkapital verwendet werden, das durch Zinsen und Zu-Stiftungen aufwachsen kann.

Die Hilfe soll vor allem zwei Gruppen zugutekommen: den Radargeschädigten der Bundeswehr und der ehemals Nationalen Volksarmee der DDR sowie jenen Soldatinnen und Soldaten, die aus den Auslandseinsätzen der Truppe traumatisiert heimkehren. Der Stiftungsrat wird jetzt einen Vergabeausschuss benennen. Der wiederum erarbeitet Richtlinien, denen zufolge dann finanzielle Unterstützung gewährt wird. Bis Pfingsten hatten sich bereits 25 Betroffene gemeldet. Weitere dürften rasch folgen.

Neben dem Bundeswehrverband hat der Bundestag auf die Gründung der Stiftung gedrungen. Der eigentliche Grund liegt aber in der Sache selbst. Denn die Radargeschädigten - das sind Soldaten, die meist in den 60er und 70er Jahren während ihres Dienstes mit Radarstrahlung in Berührung gekommen sind - müssen ihre Ansprüche häufig gerichtlich durchsetzen und scheitern damit regelmäßig. Verfahren dauern bis zu zehn Jahre und damit nicht selten so lange, bis die Radargeschädigten tot sind.

Ähnlich geht es vielen Traumatisierten. Zwar wird ihr Leiden häufiger anerkannt, doch auch das erst nach längerer Zeit. Die Zahlen sprechen für sich. Seit 2003 wurden von Radargeschädigten 3 800 Anträge auf Wehrdienstbeschädigung gestellt und 450 später zurückgezogen. Durch kamen aber bloß 20 Prozent. Allein 2011 gab es zudem 194 neue Fälle von Soldaten mit einem Posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS). Mit anderen Worten: Die Stiftung füllt jene Lücke, die die herrschenden Gesetze und die berühmt-berüchtigte Bürokratie der Bundeswehr reißen.

Ruf nach neuem Versorgungsrecht

Verteidigungsstaatssekretär Schmidt räumte dies in der ARD denn auch unumwunden ein. "Die Stiftung ist der Erkenntnis geschuldet, dass verfahrensrechtliche Abläufe nicht immer allen Lebenssituationen gerecht werden können", sagte er. "Mit gesundem Menschenverstand betrachtet wünscht man sich da eine flexiblere Lösung." Andreas Timmermann-Levanas, Vorsitzender des Bundes Deutscher Veteranen, setzt den Akzent anders und fordert, das Versorgungsrecht so zu ändern, dass es den Geschädigten gerecht wird. Diese sind nicht selten auf Sozialbehörden angewiesen, bis ihr Antrag auf Wehrdienstbeschädigung akzeptiert ist. Die Höhe der Leistungen, die sie danach beziehen, hängt zudem vom Grad der Wehrdienstbeschädigung ab. Eine Härtefall-Stiftung sei schön und gut, findet Timmermann-Levanas. Doch auf Dauer seien Almosen nicht das Richtige.