Das Bundesverfassungsgericht wird am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt verkünden. (FOTO: DPA)
In der letzten Anhörung hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Richter eindringlich gebeten, rasch Klarheit zu schaffen: Bei einer Verzögerung drohten „wirtschaftliche Verwerfungen mit nicht unabsehbaren Folgen“.
Richter nehmen sich Zeit
Diesem Drängen geben die Richter nur zum Teil nach. Statt drei Wochen, wie in Eilverfahren oft der Fall, nehmen sie sich gut zwei Monate Zeit. Dafür aber dürften sie schon die eigentliche Frage klären, ob ESM und Fiskalpakt verfassungskonform sind. Dies prüfen sie eigentlich erst im Hauptsacheverfahren, das wesentlich länger dauert. In der mündlichen Anhörung am 10. Juli hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle daher ein „Zwischenverfahren mit vertiefter summarischer Prüfung“ als Kompromissmöglichkeit angedeutet. Die Terminwahl spricht dafür, dass sich Karlsruhe nun auf dieses Vorgehen festgelegt hat.
Eigentlich sollte der ESM schon am 1. Juli starten, was ohne deutsche Beteiligung jedoch nicht geht. Bundestag und Bundesrat hatten zwar noch rechtzeitig mit Zwei-Drittel-Mehrheiten zugestimmt. Doch Kritiker, von der Linkspartei über den CSU-Politiker Peter Gauweiler bis zur Bürgeraktion Mehr Demokratie, hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen das Demokratieprinzip verletzt, wenn sich Deutschland mit derart hohen Summen dauerhaft bindet. In dem Fall könnte der Bundestag sein Haushaltsrecht de facto nicht mehr wahrnehmen, argumentieren die Kläger. Mit ihren Eilanträgen wollen sie verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze unterschreibt.
SPD-Politiker warnt vor Druck
Sowohl Merkel als auch Schäuble ließen mitteilen, sie wollten die Terminplanung des Gerichts nicht kommentieren. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann warnte vor Druck auf die Richter. Es sei richtig, dass das Gericht Sorgfalt vor Eile gehen lässt, betonte er.