Mit einer Verbesserung der Früherkennung will die Bundesregierung die Volkskrankheit Krebs entschiedener bekämpfen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die gesetzlichen Leistungen etwa für die Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs oder Darmkrebs ausgebaut werden sollen. Zudem sollen die Länder verpflichtet werden, in allen Krankenhäusern Krebsregister einzurichten. Hintergrund sind die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans.
Jeder vierte Deutsche stirbt an Krebs - jährlich sind das rund 200 000 Menschen. Nach Herz-Kreislauferkrankungen ist Krebs damit die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Trotz intensiver Forschung sind die Heilungschancen vergleichsweise gering. Für fast jeden zweiten Erkrankten endet die Krankheit mit dem Tod.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte, die Herausforderungen nähmen angesichts der alternden Gesellschaft noch zu. „Eine Krebsfrüherkennung, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht, und eine Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister sind deshalb unverzichtbar“, sagte er.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn schlug darüber hinaus vor, Versicherte für den regelmäßigen Besuch von Vorsorgeuntersuchungen zu belohnen. Die geplante fortwährende Einladung der Bürger zu den empfohlenen Untersuchungen werde das Thema zunächst in die Familien bringen, sagte Spahn. „Aber wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir darüber hinaus finanzielle Anreize setzen können, diese Einladung auch anzunehmen“, schlug er vor.
Bahr indes erteilte der Schaffung finanzieller Anreize für die Krebsvorsorge eine klare Absage. Der Einzelne müsse „frei von finanziellem Druck“ entscheiden, ob Früherkennung sinnvoll für ihn sei oder nicht, sagte er. Das liege in seiner Eigenverantwortung.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat die Gesetzesnovelle „grundsätzlich sehr positiv“ bewertet. „Endlich wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen“, sagte Nikolaus Becker, Leiter des am Zentrum angesiedelten epidemiologischen Krebsregisters Baden-Württemberg.
Kritik an den Regierungsplänen kam von den Krankenkassen. Der Entwurf stoße zwar viele gute Regelungen an, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Leider stünden jedoch bei den klinischen Krebsregistern „Verantwortung, Finanzierung und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“.
Spahn wies dies zurück. Gerade die Krankenkassen profitierten ja von mehr Vorsorge und Prävention, weil sie spätere Behandlungskosten sparten, sagte er. „Sie müssten hier im Gegenteil viel mehr als bisher investieren, mindestens ihre Ausgaben verdoppeln“, verlangte er.