Integration: Scharfe Kritik an Urteil zur Beschneidung

27.06.2012 17:27 Uhr
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Beschneidung

Chirurgische Instrumente werden vor einer jüdischen Beschneidungszeremonie zurechtgelegt. (FOTO: DPA)

Das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen bedeutet nach Einschätzung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) einen Rückschlag bei der Integration von Muslimen.
Köln/Bonn, 27. Juni/AFP.. 

„Die dadurch entfachten Diskussionen werfen die Integration der Muslime um Schritte zurück“, erklärte der muslismische Dachverband am Mittwoch in Köln. Auch in der katholischen Kirche stieß das Urteil auf Unverständnis.

Der KRM als Zusammenschluss von vier großen muslismischen Verbänden vertrat die Auffassung, Muslime würden entscheidend an der Ausübung ihrer Religion behindert, falls Ärzte nach dem Kölner Urteil minderjährige Jungen nicht mehr beschneiden wollten. „Auch die Frage, ob man als Muslim überhaupt noch einen Platz in dieser Gesellschaft hat, werden sich viele Muslime angesichts solch massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit stellen“, erklärte der Koordinationsrat.

Den Kölner Richtern warf der KRM einen „massiven Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht“ vor. „Das Urteil nimmt keinerlei Rücksicht auf die seit Jahrtausenden weltweit durchgeführte religiöse Praxis der Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen“, kritisierte KRM-Sprecher Ali Kizilkaya. Auch der im KRM vertretene Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) erklärte, das Urteil stelle einen „eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“ dar.

Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung sei grundsätzlich strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das Erziehungsrecht der Eltern sei „nicht unzumutbar beeinträchtigt“, wenn sie abwarten müssten, ob sich der Junge später als Volljähriger für eine Beschneidung entscheide.

Der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff nannte das Urteil in einer von der Deutschen Bischofskonferenz verbreiteten Erklärung „äußerst befremdlich“. „Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen“, erklärte Mussinghoff, der die Unterkommission der Deutschen Bischofskonferenz für die religiösen Beziehungen zum Judentum leitet. Es sei auch nicht einsichtig, dass die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufe, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Mussinghoff bezeichnete es zudem als „bedauerlich, dass das Gericht sich nicht ernsthaft mit den religiösen Gründen der Beschneidung auseinandergesetzt hat“. Das Urteil habe erhebliche Unruhe in der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft ausgelöst. „Viele fragen sich mit Sorge, ob sie zukünftig ungehindert ihren religiösen Pflichten in unserem Land nachkommen können.“ Es sei deshalb notwendig, dass „möglichst schnell Rechtsklarheit hergestellt und die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sichergestellt wird“.

Zuvor hatte bereits der Zentralrat der Juden das Urteil als „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ kritisiert. Der jüdische Zentralratspräsident Dieter Graumann sprach von einem „unerhörten und unsensiblen Akt“.