Justiz: Streit um Inzestverbot in Deutschland geht weiter

01.07.2012 18:51 Uhr
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Patrick S

Der Kläger Patrick S. (FOTO: DPA)

Der juristische Streit um das Inzest-Verbot in Deutschland geht möglicherweise in eine neue Runde. Ein Mann aus Leipzig, der wegen sexueller Beziehungen mit seiner Schwester verurteilt worden war, will vor die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ziehen.
München/AFP. 

Der juristische Streit um das Inzest-Verbot in Deutschland geht möglicherweise in eine neue Runde. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin „Focus“ am Sonntag vorab berichtete, will ein Mann aus Leipzig, der wegen sexueller Beziehungen mit seiner Schwester verurteilt worden war, nach Aussage seines Anwaltes nun vor die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ziehen.

Im April hatte bereits eine kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg entschieden, dass das deutsche Inzestverbot kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie darstellt. Damit wiesen die Richter die Klage von Patrick S. aus Leipzig ab. S. hatte ein Liebesverhältnis zu seiner Schwester, aus dem vier Kinder hervorgegangen sind.

Klägeranwalt Endrik Wilhelm sagte dem „Focus“, bei der ersten Entscheidung sei „die Kardinalfrage, ob es Erwachsenen bei Strafe verboten werden darf, Sex mit Verwandten zu haben, gar nicht beantwortet“ worden. Stattdessen hätten die Richter darauf verwiesen, dass Inzest in den meisten Ländern Europas verboten sei und dem Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum gegeben. „Dagegen wenden wir uns, weil Menschenrechte unmöglich Fragen von Mehrheitsentscheidungen sein können und der Beurteilungsspielraum zur Willkür wird, wenn es keinen Strafgrund gibt“, sagte Wilhelm.

Der Fall des Geschwisterpaares hatte vor einigen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt. Patrick S. hatte erst als Erwachsener seine sieben Jahre jüngere Schwester kennen gelernt. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung, das Paar bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder. Patrick S. wurde wegen „Beischlafs mit Verwandten“ mehrfach verurteilt und war gut drei Jahre in Haft. Das Paar ist inzwischen getrennt. Patrick S. wirft der deutschen Justiz vor, sie habe seine Familie zerstört. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Beschwerde 2008 abgewiesen.