Frohe Vermieter: Der Eigentümerverband Grund und Boden sowie der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) der deutschen Immobilienwirtschaft begrüßen die Novelle. ZIA-Vizepräsident Thomas Zinnöcker befand jüngst, die Änderungen trügen entscheidend zur Vereinfachung der energetischen Gebäudesanierung bei, so dass der Energieverbrauch erheblich gesenkt werden könne. Es handele sich um eine „auch unter sozialen Gesichtspunkten ausgewogenen und verträglichen Gesetzentwurf“.
Unglückliche Mieter: Deutscher Mieterbund und Verbraucherschützer kritisieren das Vorhaben dagegen scharf. Der Abbau von Mieterrechten sei kein geeigneter Weg, um die klimapolitisch erwünschte Gebäudesanierung voranzutreiben. Es handele sich um eine Scheinlösung für ein Scheinprobleme, da Mieter bisher kaum gegen energetische Sanierungsmaßnahmen vorgegangen seien, sagte Mieterbunds-Präsident Franz-Georg Rips zu Beginn der Woche. Auch Holger Krahwinkel, Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, übte Kritik: Nicht mietrechtliche Regelungen stünden der energetischen Gebäudesanierung im Weg, sondern ungenügende steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.