Die Summe war von der Bundestagsverwaltung zurückgehalten worden und sollte ursprünglich mit einer offenen Rückforderung an die einstige DVU verrechnet werden, für die nach Auffassung der Parlamentsverwaltung die NPD als deren Rechtsnachfolgerin einstehen sollte. Das Berliner Verwaltungsgericht folgte dieser Auffassung nicht. In Bund und Ländern wird derzeit Anlauf genommen für ein zweites NPD-Verbotsverfahren. Das erste war 2003 gescheitert.
Unterdessen wurde der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6 000 Euro Geldbuße verurteilt. Das Amtsgericht Schwerin sprach Pastörs schuldig, in einer Rede Überlebende des Holocaust verleumdet und das Andenken an die Opfer verunglimpft zu haben.