Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker auf einem undatierten Fahndungsfoto aus den 1970er Jahren und Generalbundesanwalt Siegfried Buback im September 1976 in Bonn. (ARCHIVFOTO: DPA)
Boock verneinte am Freitag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Frage des Vorsitzenden Richters, ob es nach seiner Einschätzung einen Bezug der Angeklagten Becker zu dem Anschlag in Karlsruhe gebe. «Für mich hat Frau Becker nie zu den für Karlsruhe relevanten Leuten gehört», sagte Boock in seiner Vernehmung.
Damit entlastete der 59-jährige Zeuge die Angeklagte deutlicher als er dies bisher getan hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Anschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Nebenkläger Michael Buback hält Becker für die Todesschützin beim Mord an seinem Vater.
Boock betonte, dass er sein Wissen «letztlich nur vom Hörensagen» habe. «Ich war nicht vor Ort», sagte Boock. Er habe aber «Rückschlüsse» aus dem gezogen, was er mitbekommen habe. Demnach hätten die RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski auf dem Motorrad gesessen, von dem aus die Todesschüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgegeben wurden.
Zwtl: Sonnenberg hatte «Ahnung von schweren Motorrädern»
Sonnenberg habe damals zu den wenigen RAF-Leuten gehört, die «eine Ahnung von schweren Motorrädern» und zudem Ortskenntnisse in Karlsruhe hatten. Boock sagte, für ihn habe nicht infrage gestanden, dass Sonnenberg «an der Aktion gegen Buback beteiligt war». Und von Wisniewski sei wohl der Anruf gekommen, dass der Anschlag geklappt habe.
Wisniewski wurde bislang nicht wegen des Attentats belangt, gegen ihn wird jedoch seit April 2007 ermittelt. Gegen Sonnenberg war das Verfahren vor allem wegen einer schweren Kopfverletzung eingestellt worden.
Boock bekräftigte zudem seine Einschätzung, dass der frühere RAF-Terrorist Christian Klar an der Tat «nicht unmittelbar beteiligt» war. Klar wurde jedoch als Mittäter beim Buback-Attentat verurteilt, ebenso wie Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt, die als Drahtzieherin angesehen wird. Boock sagte, er habe «nie geglaubt», dass einer von den bisher Verurteilten das Attentat unmittelbar begangen habe.
Boock selbst war 1981 verhaftet und wegen Beteiligung an der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und am Anschlag auf Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bis 1998 saß er in Haft. Schon 1980 hatte er sich von der RAF losgesagt. Inzwischen hat er wegen früherer RAF-Taten selbst nichts mehr zu befürchten. Die Bundesanwaltschaft hat Anfang Januar 2011 sämtliche Ermittlungen gegen Boock eingestellt.