Rechtsterror: Ex-Vize des BKA gibt Ermittlungspleiten zu

14.06.2012 18:36 Uhr | Aktualisiert 14.06.2012 21:10 Uhr
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Explodiertes Haus in Zwickau

Das Archivbild zeigt Polizisten, die vor dem explodierten Haus in Zwickau, das von NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt Beate Zschäpe und bewohnt war, Spuren sichern. (ARCHIVFOTO: DPA)

Von MARKUS DECKER
Die Mordserie der rechtsterroristischen Vereinigung «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) beschäftigt weiter Politik und Justiz. Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag einen weiteren Haftbefehl gegen einen angeblichen Helfer der Terrorzelle auf.
Berlin/MZ. 

Der ehemalige Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Bernhard Falk, hat die Ermittlungen gegen die Zwickauer Terrorzelle scharf kritisiert. Die Bearbeitung der zehn Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sei „kriminalfachlich stümperhaft“ gewesen, sagte er gestern vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages mehrfach. Die beteiligten Länder, allen voran Bayern, hätten offensichtlich kein überzeugendes Konzept gehabt.

Dabei stellte Falk klar, dass „nicht zwingend das BKA“ die Ermittlungen hätte führen müssen. In jedem Fall aber hätten Fahndungserfolge mittels einer zentralen Ermittlungsbehörde näher gelegen. Bei dem letztlich erfolgreichen Vorgehen gegen die islamistische Sauerlandzelle seien die Länder bereit gewesen, ihre Kräfte monatelang dem BKA zu unterstellen, fügte der Zeuge hinzu. „Hier war’s anders.“ Äußerungen des früheren bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU), das BKA habe ja unter anderem gar nicht genügend Personal gehabt, um die Federführung zu übernehmen, verwies er ins Reich der Satire.

Allerdings musste Falk auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde einräumen. So drang er zwar 2006 höchstpersönlich auf Übernahme der Ermittlungen durch das BKA – freilich ohne zu wissen, dass es auf Arbeitsebene schon andere Verabredungen gab, gegen die Falk wiederum nicht einschritt. Überdies erwies sich das Bundeskriminalamt selbst als wankelmütig. 2004 wollte es die Ermittlungen nicht führen, 2006 dann doch, 2007 wieder nicht.

Schließlich gestand der Ex-Vizepräsident, dass er ebenfalls nicht von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Mordserie an neun Migranten und einer deutschen Polizistin ausging. Im Prinzip habe er „Rechtsterrorismus immer für möglich gehalten“, doch in diesem Fall habe er das Motiv „nicht erahnt“. „Aus heutiger Sicht liegt das für mich auch auf der Hand; aber damals eben nicht.“

Der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele konstatierte trocken, hier sei ein offenkundig „geständiger Zeuge“ aufgetreten. Das erlebe man in Untersuchungsausschüssen sehr selten. In den letzten Sitzungen hatten Beckstein und bayerische Kriminalbeamte im Kern keine eigenen Fehler erkennen können. Für eine Übernahme der Ermittlungen durch das BKA sah der seinerzeit verantwortliche bayerische Innenminister keinen Grund.

Unterdessen hat der Bundesgerichtshof einen weiteren Haftbefehl aufgehoben. Der Beschuldigte André E., der an der Produktion des NSU-Bekennervideos mitgearbeitet haben soll, ist auf freiem Fuß. Er sei nicht dringend tatverdächtig, entschieden die Richter. Bereits in den vergangenen Wochen waren drei mutmaßliche Unterstützer entlassen worden. Damit sitzen nur noch die Hauptverdächtige Beate Zschäpe und der mutmaßliche Unterstützer Ralf Wohlleben, der einst NPD-Funktionär war, in Haft. Die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind tot. Noch in diesem Sommer soll gegen die Verdächtigen Anklage erhoben werden.