Rentengesetz: Paket gegen Altersarmut

08.08.2012 20:19 Uhr | Aktualisiert 09.08.2012 20:05 Uhr
Rentner sollen nicht am Stock gehen. (FOTO: MZ) 
Von Daniela Vates
Die Einführung der geplanten Zuschussrente für Geringverdiener verschiebt sich um ein halbes Jahr auf Juli 2013. Um den anhaltenden Widerstand von FDP und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu brechen, hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) das Vorhaben nun mit der Senkung des Rentenversicherungsbeitrags verknüpft. Dies ist vor allem der FDP ein großes Anliegen.
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Berlin/MZ. 

In ihrem mit mehrmonatiger Verspätung vorgelegten Gesetzentwurf kündigt die Ministerin überraschend schon jetzt an, den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2013 von derzeit 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent zu senken. Pro 1 000 Euro Monatsverdienst blieben damit rund drei Euro mehr im Monat vom Lohn übrig.

Ursprünglicher Schwerpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Zuschussrente. Damit will von der Leyen Altersarmut vor allem von Frauen entgegen wirken, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen und deswegen wenig Rentenbeiträge zahlen. Geringe Renten sollen vom Staat auf bis zu 850 Euro aufgestockt werden. Nachgewiesen werden müssen dafür zunächst 40 Jahre rentenrechtliche Zeiten wie Job, Ausbildung, Schwangerschaft, sowie 30 Jahre versicherungspflichtige Arbeit. Anders als geplant werden Kindererziehungszeiten nun stärker berücksichtigt. Von der Zuschussrente sollen ab 2013 insgesamt 25 000 Geringverdiener profitieren, 2030 etwa 1,4 Millionen. Gewerkschaften und Opposition kritisieren die Hürden als zu hoch. Kleine Verbesserungen soll es auch bei der Erwerbsminderungsrente geben: Die Zurechnungszeit für Frührentner wird von 60 auf 62 Jahre angehoben - und zwar in Schritten um einen Monat pro Jahr. Das erhöht die Monats-Rente der Betroffenen um je zwei bis drei Euro. Geändert werden die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die schon vor dem gesetzlichen Rentenalter aufhören wollen, voll zu arbeiten: Sie liegt bislang bei 400 Euro monatlich, künftig darf die Rente bis zur Höhe des letzten Einkommens aufgestockt werden.