Aktenregale mit Stasi-Dokumenten in der Jahn-Behörde. (FOTO: DPA)
Auch wenn er einen kleinen Sieg davon getragen hat, möchte Horst R. doch nicht erkannt werden. Er bittet, seinen Nachnamen nicht zu nennen. Zum Schutz vor Fotografen hat sich der 58-Jährige hinter Basecap und Sonnenbrille verborgen. Horst R. war fast zwei Jahrzehnte lang beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR tätig. Das macht ihm das Leben schwer und hat ihn am Donnerstag zum Berliner Arbeitsgericht geführt: an den Magdeburger Platz 1 im Herzen der Hauptstadt.
Im Ganzen hat dieser R. Glück gehabt. Er war von 1972 bis 1990 Wachleiter bei der Stasi. Zuletzt beschützte er die Volkskammer. Nach der Wende wurde er zur Stasi-Unterlagen-Behörde abgeordnet und erhielt dort einen ordentlichen Anstellungsvertrag. Verantwortlich dafür war letztlich der erste Behörden-Leiter und heutige Bundespräsident Joachim Gauck. Nach Marianne Birthler übernahm freilich Roland Jahn das Ruder in jener Behörde, die derzeit etwa 1 650 Mitarbeiter zählt. Und Jahn will die Ex-Stasi-Leute loswerden. In jedem Fall will er nicht, dass sie in seinem Haus auch noch Karriere machen. Das spürt Horst R. unmittelbar.
Denn im November 2011 schrieb die Behörde die Stelle des Chefs des Haussicherungsdienstes aus. Horst R. bewarb sich. Nur: Die Behörde reagierte nicht - offenbar weil sie den Mann spätestens seit Inkrafttreten des neuen Stasi-Unterlagen-Gesetzes für einen Bewerber hielt, der grundsätzlich nicht in Betracht kam. Das Gesetz besagt ja, dass in der Behörde überhaupt keine Ex-Stasi-Leute arbeiten dürfen. Den Zuschlag erhielt stattdessen ein externer Bewerber. Eben das wollte Horst R. mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht verhindern. Das Ziel hat er nun - wenn auch indirekt - erreicht.
Zwar sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstagmittag, der Kläger habe den Antrag zurück genommen. Damit sei die Sache erledigt. Horst R. nahm den Antrag freilich deshalb zurück, weil der externe Bewerber den Job nun doch nicht bekommt. Zu den Ursachen dafür gibt es zwei Lesarten.
Offiziell verlautet aus der Stasi-Unterlagen-Behörde, kurz bevor man die Sache mit dem externen Bewerber habe unter Dach und Fach bringen wollen, seien plötzlich neue Fakten zutage getreten, die dessen Anstellung unmöglich gemacht hätten. Welche Fakten das sind, will die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben. Allerdings hätten sie nichts mit der Stasi oder der DDR-Vergangenheit zu tun. Die Entscheidung, den externen Bewerber nicht zu nehmen und die Klage von Horst R. seien parallel erfolgt, betont Behörden-Sprecherin Dagmar Hovestädt. Und es sei "ein bisschen unglücklich, dass das so zusammen kommt".
Die andere Lesart liegt indes ebenso nahe. Zwar betont Michael Tscherch, der Anwalt von Horst R.: "Die Bundesrepublik Deutschland lügt nicht." Es werde schon stimmen, dass der Konkurrent seines Mandanten nicht ganz koscher sei.
Trotzdem sieht es so aus, als habe der externe Bewerber den Zuschlag vor allem darum nicht bekommen, weil das Arbeitsgericht dann über den Antrag auf Einstweilige Verfügung hätte verhandeln müssen. Und das hätte bedeutet, dass es im Kern über Legalität und Legitimität des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verhandelt hätte - mit ungewissem Ausgang. Es wäre nicht mehr um Horst R. gegangen, sondern um das große Ganze. Dabei wollen Horst R. und seine 43 Ex-Stasi-Kollegen in der Behörde genau das: klären, wie rechtmäßig dieses Gesetz ist und was daraus folgt. Behörden-Leiter Jahn wiederum, seit Amtsantritt durch den Streit belastet, weicht der Zuspitzung aus, obwohl er sie mit seiner vehementen Antrittsrede Mitte März 2011 selbst herbei geführt hatte. Jahn ist ein anständiger Kerl, der es allen recht machen will. Und er fürchtet die Niederlage.
Anwalt Tscherch provoziert fröhlich: "Wer den Mund spitzt, der muss auch pfeifen." Wenn Jahn es ernst meine, müsse er zu Zwangsversetzungen greifen. Davon ist die Behörde indes meilenweit entfernt. Sie geht auch einem neuen Antrag auf Einstweilige Verfügung von Horst R. bis auf weiteres aus dem Weg. Vielleicht, sagt Behörden-Sprecherin Hovestädt, werde die Stelle, die er gerne hätte, gar nicht mehr besetzt. Das wäre der Höhepunkt der Konfliktvermeidung.