Beispiele: Arztunterlagen sollte man nie wegwerfen

22.04.2012 22:21 Uhr | Aktualisiert 22.04.2012 22:49 Uhr
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Lebenslang aufbewahrt werden sollten wichtige Unterlagen wie Geburtsurkunde, Familienstammbuch, Taufschein, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden von Familienangehörigen, Führerschein, Reisepass, Personalausweis. Zeugnisse und Urkunden über Berufsabschlüsse, Vollmachten, Patientenverfügungen, Testamente, private Darlehensverträge, Unterlagen für die Rentenberechnung wie Arbeitsverträge, Ausbildungsnachweise, Sozialversicherungsunterlagen, Gehaltsabrechnungen; Kaufverträge, Zahlungsbelege und andere Unterlagen
Halle (Saale)/MZ. 

im Zusammenhang mit dem Haus- und Wohnungskauf, ärztliche Gutachten, Röntgen-, MRT-, CT-Bilder.

30 Jahre lang aufbewahrt werden sollten: Bankunterlagen, Urteile, Vollstreckungsbescheide, Prozessakten

Mindestens zehn Jahre aufheben sollten man: Steuerunterlagen, Abrechnungen und Quittungen, die in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, sowie steuerrelevante Unterlagen bei vermieteten Grundstücken wegen der Spekulationsfrist (laut § 23 Abs. 1 EStG).

Verjährungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, u.a. in den §§ 194-199, 438, 556, 651