Lug und Trug am Telefon (FOTO: ARCHIV)
Knapp 411 000 Menschen haben im vergangenen Jahr Rat bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gesucht. Es ging vor allem um untergeschobene Verträge, Lug und Trug am Telefon, Datenmissbrauch, Kostenfallen im Internet, falsche Gewinn-Versprechen und irreführende Werbung bei Lebensmitteln. Die Verbraucherschützer erläutern die größten Ärgernisse der Sachsen-Anhalter:
Unseriöses Inkasso
"Das ist eine bedrohliche Plage", sagt die Leiterin des Referates Recht, Gabriele Emmrich. Verbraucher fühlten sich durch unberechtigte Inkassoforderungen bedroht und eingeschüchtert. Grundlage derartiger Forderungen seien untergeschobene Verträge, die durch Abofallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung zustande gekommen sind. "Aus Unkenntnis und Angst werden sogar unberechtigte Forderungen bezahlt", sagt Emmrich.
Rat: Lassen Sie sich nicht einschüchtern, selbst wenn mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wird. Betroffene sollten unbedingt nachweisbar Widerspruch gegen die Forderung einlegen - schriftlich, per Einschreiben - und nicht zahlen.
Lug und Trug am Telefon
Die Tricks von ungebetenen Anrufern, die irgendetwas verkaufen wollen, kennen keine Grenzen. Da wird mit dem Namen seriöser Unternehmen wie Verbraucherzentrale, Polizei, Sparkasse oder Rentenversicherer Schindluder getrieben, Vertrautheit vorgetäuscht ("Wir sind doch zusammen zur Schule gegangen") und geschickt um die Herausgabe von Daten und Kontonummer gebeten. "Ratsuchende - darunter auffällig viele Senioren - sprechen häufig von Telefonterror durch unerlaubte belästigende Anrufe", sagt Emmrich. Sie wüssten oft nicht, wie sie sich gegen Belästigung, untergeschobene Verträge und ungewollte Abbuchungen wehren können. "Der angerichtete finanzielle Schaden geht oft sogar in die Tausende Euro", sagt Emmrich.
Rat: Legen Sie auf, wenn Sie jemand in ein ungebetenes Gespräch verwickeln will. Geben Sie niemals Daten oder Kontonummer von sich am Telefon preis. Vermeiden Sie das Wörtchen "Ja". Das könnte beispielsweise bei der Frage "Wollten Sie nicht immer schon einmal Glück haben?" als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden. Bitten Sie den Anrufer im Zweifelsfall um seinen Namen und seine Rufnummer. Sagen Sie, Sie würden zurückrufen. Mit Hilfe von Beratungsstellen, Bekannten und dem Internet können Sie dann in aller Ruhe prüfen, wer hinter dem Anrufer gesteckt hat. Wer ungewollt am Telefon einen Vertrag abgeschlossen hat, kann ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Durch den Widerruf (am besten schriftlich, per Einschreiben) sind Sie dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Frist beginnt erst, wenn der Verkäufer spätestens bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht in Textform belehrt, hingewiesen und dem Kunden die Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung gestellt hat.
Bei Fernabsatzverträgen (Telefonverkäufen) müssen zudem umfangreiche Informationen über das Unternehmen, die bestellte Ware oder Dienstleistungen sowie über die Vertragsbedingungen in Textform zur Verfügung gestellt werden. Belehrt der Unternehmer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss, so verlängert sich die Frist zur Erklärung des Widerrufs auf einen Monat. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht sogar niemals.
Gesundheit
Massive Beitragserhöhungen für privat Krankenversicherte führen oftmals zu Zukunftsangst der Betroffenen. "Insbesondere ältere Versicherte, deren Einkünfte nicht steigen und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, suchen bei uns Rat", sagt Verbraucherschützerin Emmrich. Viele landeten nach Falschberatung als Kleinselbstständige in der privaten Krankenversicherung, hätten angesichts der überschaubaren Einnahmen keine Rücklagen für das Alter aufbauen können.
Rat: Niemals voreilig einer privaten Krankenkasse beitreten. Anfänglich geringe Beiträge explodieren schnell. Wer besondere Behandlungen wünscht, sollte lieber als gesetzlich Versicherter Zusatzversicherungen abschließen. Vorher lohnt sich allerdings genaues Rechnen: Lohnt sich das? Für ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder die zerbrochene Brille kann man auch noch selbst bezahlen, wenn der Fall des Falles eintritt.
Lebensmittel
Allen Informations- und Kennzeichnungsvorschriften zum Trotz fühlen sich Verbraucher getäuscht, weil eine ganze Reihe von Lebensmitteln attraktiver dargestellt werden als sie tatsächlich sind. "Ob werbliche Hervorhebung bestimmter Zutaten, die nur in Spuren oder gar nicht in der Zutatenliste zu finden sind oder Aufmachungen, die falsche Erwartungen an die regionale Herkunft wecken oder aber fragwürdige Gesundheitsversprechen - zwischen Werbe- und Produktrealität klafft oft eine große Lücke", sagt die Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale, Christa Bergmann.
Rat: Skepsis bewahren bei unbekannten Produkten mit tollen Versprechen. Zutaten lieber pur kaufen und selbst verarbeiten. Gepriesene Kinderlebensmittel sind in aller Regel überteuert und unnötig.
(Be)trügerische Gewinne
Dubiose Geschäftemacher versenden massenhaft Gewinnmitteilungen. Versprochen werden Geschenke, Mittagessen, Reisen - einzulösen auf einem kostenlosen Ta- gesausflug. "Der erhoffte Gewinn entpuppt sich als herbe Enttäuschung, die Teilnehmer landen in einer Verkaufsveranstaltung und werden zum Kauf meist überteuerter Produkte von zweifelhafter Qualität und Wirkung gedrängt", warnt Emmrich.
Rat: Prüfen, ob man überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen hat. Bei Kaffeefahrten sich von den wortgewandten Verkäufern nichts aufschwatzen lassen! Wenn etwas gekauft und bezahlt wird, dann niemals ohne eine korrekte Rechnung mit klarer Firmenbezeichnung und Adresse (Postfach genügt nicht). Das ist wichtig für den Fall des Widerrufes.
Kostenfalle Internet
Arglose Surfer, die zum Beispiel auf der Suche nach kostenfreier Software, einer Routenplanung, einer Mitwohn- bzw. Mitfahrmöglichkeit oder Informationen zu Fabrikverkäufen sind, werden auf besonders gestaltete Anmeldeseiten geleitet, erhalten saftige Rechnungen und werden durch Mahnungen unter Druck gesetzt. "Weitere Gefahren lauern in Phishing-Mails, mit denen getarnte Gauner persönliche Daten, auch Konto- und Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode abgreifen wollen", zählt Emmrich auf. Verunsichert würden auch Internetnutzer, deren Betriebssystem angeblich durch Schadsoftware gesperrt wurde, um von ihnen Zahlungen zu erpressen.
Rat: So lange die "Buttonpflicht" noch nicht greift, vor der Nutzung von Internetangeboten sorgfältig prüfen, ob sie gratis sind. Niemals Bankverbindungen preisgeben!
Unter falscher Flagge
An der Haustür oder am Telefon: Abzocker probieren es gern unter falschem Namen: Um Vertrauen zu erwecken, stellen sie sich als Verbraucherzentrale vor oder melden sich als Polizei, Sparkasse, Rentenversicherer oder andere Behörde. "Häufig bieten die Anrufer an, gegen unerwünschte Werbeanrufe vorzugehen oder kommen, um angeblich Verträge zu stornieren und für diese Dienstleistung zu kassieren", sagt Verbraucherschützerin Gabriele Emmrich. Diese Abzocker nutzten den guten Ruf anderer Institutionen, um an Daten zu kommen, bisweilen sogar an Kontonummern. "Sie geben vor, vor Telefonwerbung zu schützen, betreiben diese jedoch mit großer Dreistigkeit selbst", schimpft Emmrich.
Rat: In aller Regel klären offzielle Behörden wichtige Dinge nicht am Telefon. Niemals fragen sie auf diese Art und Weise Daten ab. Bei Zweifeln an der Echtheit von Anrufern sollte ein Rückruf vereinbart werden. Meist drucksen die Gauner schon bei der Bitte um Angabe ihrer Telefonnummer und ihres Namens herum. Sagen Sie nie, dass Sie alleine leben! Und: Die Stornierung von Verträgen sollte man nicht in die Hände unbekannter Menschen am Telefon legen.
Beschwerde- und Widerrufs-Musterbriefe gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mehr im Internet unter: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt