Ab 21. Dezember 2012 gelten Unisextarife bei den Versicherungen. (FOTO: DPA)
Beim Tod des Versicherungsnehmers geht der Vertrag auf den oder die Erben über. Behalten sie das Auto, läuft die Versicherung weiter - der Versicherer kann aber zum Beispiel etwa wegen eines anderen Schadenfreiheitsrabattes die Prämie neu kalkulieren. Bei Ummeldung (etwa auf einen Erben) kann der Vertrag gekündigt werden.
Handelt es sich um eine Single-Police, so erlischt der Vertrag mit dem Tod. Eine Familienpolice läuft weiter.
Die Police geht auf die Erben über. Meist endet der Vertrag aber zwei Monate nach dem Tod. Falls einer der Erben die Wohnung übernimmt, läuft der Vertrag weiter.
Die Police fürs Haus läuft weiter und wird auf den oder die Erben des Hauses umgeschrieben. Ein Sonderkündigungsrecht wegen des Todesfalls besteht nicht.
Diese Police endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Wichtig: War ein Unfall für den Tod ursächlich und können deswegen Leistungen beansprucht werden, muss die Versicherung binnen 48 Stunden ab Kenntnis benachrichtigt werden.
Mit dem Tod des Versicherten endet der Vertrag, ausgezahlt wird das Geld an den "Berechtigten". Wurde niemand benannt, fällt der Auszahlungsbetrag in die Erbmasse.
Bei einem Tod vor Rentenbeginn steht dem Berechtigten oder Erben die vereinbarte Leistung zu, zum Beispiel die eingezahlten Beiträge. Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, bestehen dann Ansprüche, wenn eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurden. Dann wird die Versicherungsleistung entsprechend der Vereinbarung an den Berechtigten oder Erben gezahlt.