Urteil: Leichtfertigkeit wird bestraft
27.04.2012 17:23 Uhr
| Aktualisiert 27.04.2012 17:30 Uhr
Bankkunden müssen den Schaden tragen, wenn sie leichtfertig mit ihren Transaktionsnummern für das Onlinebanking umgehen und Betrüger deshalb die Gelegenheit haben, ihr Konto zu plündern.
Halle (Saale)/MZ.
Dies gilt zumindest für alle Fälle bis Ende Oktober 2009, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden hat.
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: XI ZR 96 / 11