Urteil: Leichtfertigkeit wird bestraft

27.04.2012 17:23 Uhr | Aktualisiert 27.04.2012 17:30 Uhr
Drucken per Mail
Bankkunden müssen den Schaden tragen, wenn sie leichtfertig mit ihren Transaktionsnummern für das Onlinebanking umgehen und Betrüger deshalb die Gelegenheit haben, ihr Konto zu plündern.
Halle (Saale)/MZ. 

Dies gilt zumindest für alle Fälle bis Ende Oktober 2009, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden hat.

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: XI ZR 96 / 11