Gerichtsurteil: Ingo Steuer darf Soldaten weiter trainieren

15.05.2012 17:39 Uhr | Aktualisiert 15.05.2012 17:55 Uhr
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Ingo Steuer

Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer gewinnt seine Klage gegen die Bundeswehr. (FOTO: DPA)

Von Jochen Neumeyer
Gerichtserfolg für den Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer: Der stasi-belastete Coach des mehrfachen Weltmeister-Paares Aljona Savchenko und Robin Szolkowy darf auch Sportsoldaten der Bundeswehr trainieren.
Karlsruhe/dpa. 

Der Bundesgerichtshof bestätigte am Dienstag ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, wonach die Bundeswehr Steuer als Trainer von Sportsoldaten dulden muss (Az. VI ZR 117/11).

Steuer selbst durfte nicht länger Sportsoldat sein, weil er bei seiner Einstellung falsche Angaben über eine frühere Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit gemacht hatte. Die Bundeswehr wollte es aber auch nicht tolerieren, dass Steuer freiberuflich Soldaten der Sportfördergruppe trainiere. Der Vertrag von Einkunstläufer Robin Szolkowy als Sportsoldat wurde nicht verlängert, weil Szolkowy weiterhin von Steuer trainiert werden wollte.

Steuer sah in dem Boykott einen rechtswidrigen Eingriff in seine Tätigkeit als Trainer. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte auf seine Klage die Bundeswehr verurteilt, ihn als Trainer von Sportsoldaten zu dulden. Der BGH bestätigte dieses Urteil im Ergebnis. Eine Begründung wurde zunächst nicht bekanntgegeben.