Burgenlandkreis: Gericht schmettert zwei Beschwerden ab

27.04.2012 19:35 Uhr | Aktualisiert 27.04.2012 21:51 Uhr
Drucken per Mail
Justitia

Justitia wird meist als Jungfrau mit verbundenen Augen dargestellt, die in der linken Hand eine Waage, in der Rechten das Richtschwert hält. (SYMBOLFOTO: IKISURF/PHOTOCASE.COM)

Von Holger Zimmer
Durchgefallen sind Großkorbetha und Burgwerben aus der Ex-Verwaltungsgemeinschaft (VWG) Saaletal mit ihren Beschwerden gegen die Eingemeindung. Fraglich ist, ob Wengelsdorf mehr Glück hat.
Dessau/MZ. 

Durchgefallen sind Großkorbetha und Burgwerben aus der Ex-Verwaltungsgemeinschaft (VWG) Saaletal mit ihren Beschwerden gegen die Eingemeindung. Das ergab am Freitag die Urteilsverkündung des Landesverfassungsgerichtes in Dessau. Begründet wurde dies damit, dass der Gesetzgeber in seinem Ermessensspielraum geblieben sei und alles bis hin zu den Bürgeranhörungen abgewogen habe. Laut dem Vorsitzenden des Gerichts, Winfried Schubert, ging es beim Gesetz um eine Stärkung der Leistungsfähigkeit bei Überwindung kleinteiliger Strukturen. Die Chance zur Umwandlung der VWG in eine Einheitsgemeinde habe bestanden, doch dazu hätten sich die Gemeinden nicht durchringen können.

Begonnen hatte der Tag zunächst mit einer weiteren Anhörung von Wengelsdorf. Bereits beim Auftakt Ende Januar war das Nichteinhalten von Fristen ins Feld geführt worden. So sei ein neuer Gesetzentwurf nicht am 20. Oktober, sondern erst neun Tage später in der VWG ausgelegt worden. 25 Bürger hätten dort oder bei der jetzigen Ortsbürgermeisterin Sybille Reider (parteilos) vergeblich vorgesprochen und nachgefragt. Das habe dann in den Orten weitere Kreise gezogen. Winfried Kluth, der im Gericht saß und das Gutachten zur Notwendigkeit der Gemeindegebietsrefom mit erarbeitet hatte, fragte nach der rechtlichen Relevanz dieser Tatsache. Immerhin sei ja eine Anhörung am 20. Dezember 2009 durchgeführt worden.

Wegen eines gravierenden Verfahrensverstoßes forderte Rechtsanwalt Jauch die Rückabwicklung der Zwangseingemeindung, so dass sich die Gemeinde neu orientieren könne. Rein rechtlich treffe auf Großkorbetha der gleiche Sachverhalt der zu späten Auslegung zu. Erst wegen eines Votums gegen Lützen war der neue Gesetzentwurf notwendig geworden, ging es darin um die Ehe mit Weißenfels. Als anschließend Präsident Winfried Schubert für Großkorbetha das Urteil verkünden wollte, wies Rechtsanwalt Christian Möller auf eben diesen Verfahrensfehler bei der Auslegung des Gesetzestextes hin. Schubert erwähnte, dass man in der Pause darüber gesprochen habe, sagte aber, dass dies die Entscheidung nicht beeinflusse.

Jauch meinte, dass es dem Gericht gut zu Gesicht gestanden hätte, das Urteil noch nicht zu verkünden. Er werde sich vor dem Rechtsspruch in Sachen Wengelsdorf am 26. Juni jedenfalls wappnen. Sybille Reider betonte, dass sie zum Termin fahren werde, weil sie noch ein wenig Hoffnung habe. Wie drei seiner ebenfalls anwesenden Ortschaftsräte zeigte sich Großkorbethas Bürgermeister Johannes Drewitz vom Urteil enttäuscht: "Wir haben nur den Bürgerwillen vertreten, doch der zählt offensichtlich nichts mehr." Sein Burgwerbener Amtskollege Hubert Schmoranzer (beide parteilos) sprach von einem obrigkeitshörigen Gerichtsurteil und Rechtsanwalt Jauch setzte hinzu: "Das Verfassungsgericht ist offensichtlich die Heilungsinstanz für die Fehler der Landesregierung."