Die Friedhofsgebühren sorgen in der Einheitsgemeinde Teuchern weiter für Diskussionsstoff. Daran wird auch ein Beschluss nichts ändern, den der Stadtrat während seiner jüngsten Sitzung mit sieben Ja-Stimmen, drei Ablehnungen und vier Enthaltungen gefasst hat. Danach werden die Gebühren für die Nutzung eines Doppelgrabes für zwanzig Jahre in den Ortsteilen Deuben, Gröbitz und Prittitz auf 360 Euro angehoben, für die Nutzung eines Einzelgrabes müssen Hinterbliebene nun 180 Euro bezahlen. Besonders betroffen vom Gebührenanstieg ist der Ortsteil Prittitz, wo bisher ein Doppelgrab lediglich 78 Euro kostete.
Eine völlig ungerechtfertigte Gebührenanhebung, wie der Prittitzer Ortsbürgermeister Oswald Gering (parteilos) auf MZ-Anfrage sagte. Für ihn ist die jetzige Entscheidung nur eine logische Fortsetzung anderer Beschlüsse, die in den vergangenen Monaten im Stadtrat gefasst wurden. "Seit der Eingemeindung geht es doch immer um höhere Gebühren", sagte der Ortsbürgermeister einer Gemeinde, die in der Vergangenheit relativ niedrige Gebühren hatte. Was auch den Friedhof betrifft, auf dem, so versicherte der Ortsbürgermeister, trotz der bislang niedrigen Gebühren kostendeckend gearbeitet wurde.
Dass mit dieser Satzungsänderung nach wie vor gravierende Unterschiede bei den Friedhofsgebühren innerhalb der Einheitsgemeinde Teuchern erhalten bleiben, gab im Stadtrat ausreichend Anlass zur Kritik. Immerhin muss der Gröbener auch künftig 720 Euro für ein Doppelgrab auf den Tisch legen. Für Bernd Schuster (Die Linke) jedenfalls ist das Ganze nur Stückwerk. "Warum liegt nicht schon jetzt eine Satzung mit einheitlichen Gebühren für alle Ortsteile auf dem Tisch?", fragte er im Stadtrat.
Ordnungsamtsleiterin Bianca Zausch verwies darauf, dass die jetzige Änderung der Gebührensatzung nur ein erster Schritt sei. Eine komplette Neukalkulation brauche Zeit und soll bis 2014 erfolgen. Der jetzige Zwischenschritt sei jedoch notwendig, um dem Landkreis den guten Willen der Einheitsgemeinde bei der Konsolidierung ihres Haushalts zu demonstrieren. Laut Zausch rechnet die Kommune im Ergebnis der aktuellen Satzungsänderung mit Mehreinnahmen in Höhe von 1 600 Euro. "Das ist eigentlich keine große Zahl, doch für den einzelnen Betroffenen kann die Gebührenerhöhung schon sehr gravierend sein", sagte Herbert Rosenthal (CDU), der die Sitzung des Teucherner Stadtrates leitete.
Dass kann auch Bürgermeister Frank Puschendorf (parteilos) durchaus nachvollziehen. Zugleich verwies er jedoch gegenüber der MZ darauf, dass die Stadt auf ihren kommunalen Friedhöfen kostendeckend arbeiten muss. Um eine einheitliche Gebührensatzung für alle Ortsteile vorlegen zu können, müsse sich die Verwaltung zunächst einen Überblick über den tatsächlichen Arbeitsaufwand auf den Friedhöfen verschaffen. Die Verwaltung sei seit Jahresanfang dabei, die dafür notwendigen Stunden zu ermitteln. Erst auf dieser Grundlage könne schließlich eine kostendeckende Neukalkulation vorgelegt werden, so der Verwaltungschef.
Dabei drängt die Zeit nicht unbedingt. Denn ein Großteil der früher selbstständigen Ortsteile hatte seine Friedhofsgebühren erst 2010 kurz vor der Eingemeindung erneuert. Da jeweils ein Gebührenzeitraum von drei Jahren kalkuliert wird, dürfte eine einheitliche Satzung für die ganze Einheitsgemeinde erst 2014 in Kraft treten.