Mit den Beiträgen werden die Grundstückseigentümer an den Kosten für die Herstellung, Veränderung und Erneuerung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen beteiligt. Sie haben nichts mit den laufenden Benutzungsgebühren zu tun. Im Ergebnis der Kalkulation der beitragsfähigen Kosten ist das beauftragte Büro zu einem höchstmöglichen Satz von 3,55 Euro pro Quadratmeter gelangt. Die ZAW-Verbandsversammlung entschied sich jedoch dafür, den Beitrag auf 3,30 Euro zu begrenzen. Dieser HKB I gilt jedoch nur für Grundstücke, die nach dem 15. Juni 1991 an das zentrale Schmutzwasserbeseitigungsnetz angeschlossen wurden. Die sogenannten Altanschlussnehmer, die bereits vorher eine Anschlussmöglichkeit hatten, sollten einen Euro pro Quadratmeter zahlen. Die ZAW-Verbandsversammlung reduzierte diesen Satz schließlich auf 0,90 Euro.
Bei der Berechnung des HKB spielt neben der Grundstücksfläche die Anzahl der Vollgeschosse eine wichtige Rolle. Hat ein Grundstückseigentümer zum Beispiel eine beitragsfähige Grundfläche von 600 Quadratmetern, dann bezahlt er als HKB I bei einem Vollgeschoss 1 980 Euro. Bei zwei Vollgeschossen wird ein Faktor von 1,60 hinzugefügt, so dass die Summe auf 3 168 Euro steigt. Bei drei Vollgeschossen beträgt der Faktor 2,20, so dass schon 4 356 Euro als einmalige Abgabe fällig werden.