Das Gewerbegebiet in Obernessa. (FOTO: MZ)
In der Bürgerinitiative gegen den geplanten Umschlagplatz für gefährliche Abfälle im Gewerbegebiet Obernessa versteht man die Welt nicht mehr. Lediglich mit dem Kommentar "Mir fehlen die Worte" hat deren Sprecher Uwe Claus eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle weitergeleitet, die jetzt das Landesverwaltungsamt zwingt, den Bau des Umschlagplatzes sofort zu genehmigen. "Das bedeutet auch, dass der Betreiber mit seinem Vorhaben beginnen kann", sagte die Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes Denise Vopel am Mittwoch gegenüber der MZ.
Frist für Stellungnahme
Allerdings hat das Landesverwaltungsamt nach ihren Worten jetzt zwei Wochen Zeit, zu dieser Entscheidung des Gerichts Stellung zu nehmen. Eine aufschiebende Wirkung hat diese Frist aber nicht. "Lediglich bleibt das Risiko für den Unternehmer, dass er seine Arbeiten noch einmal einstellen muss, wenn wir vor das Oberverwaltungsgericht gehen sollten und es anders entscheidet oder die noch ausstehende Hauptverhandlung ein anders Ergebnis bringt", erläuterte Vopel.
Eine Einwohnerin hatte gegen den Umschlagplatz geklagt. Das Landesverwaltungsamt hatte daraufhin die Genehmigung ausgesetzt bis zu einer Entscheidung über die Klage. Als Reaktion darauf hatte der Geschäftsführer der Logistikzentrum Bahnhof Nessa Verwaltungsgesellschaft Klage gegen das Amt erhoben, um die sofortige Vollziehung der Genehmigung zu veranlassen.
Dem ist das Verwaltungsgericht mit seinem Beschluss gefolgt. Das Unternehmen darf jetzt eine Anlage errichten, mit der pro Tag maximal 1 000 Tonnen gefährliche Abfälle umgeladen werden dürfen. Dabei handelt es sich unter anderem um belastete Schlacken und Schlämme.
Frühere Ablehnung erledigt
Ursprünglich hatte die Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft aus Naundorf den Umschlagplatz beantragt. Deren Geschäftsführer war das aber mit Zweifel an seiner Zuverlässigkeit vom Landesverwaltungsamt verwehrt worden. Danach hatte es einen Betreiberwechsel gegeben, der nach Ansicht der Bürgerinitiative eine Art Etikettenschwindel ist. Der ursprüngliche Antragsteller soll demnach weiter hinter dem Projekt stecken.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hat sich aber mit dem Betreiberwechsel die frühere Ablehnung erledigt. Die Interessen des Unternehmens würden gegenüber den Interessen der Anwohnerin überwiegen, heißt es. Und die von ihr erhobene Anfechtungsklage werde mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben".