Der Sommer ist Reisezeit. Geht es um Auslandsfahrten, erkundigen sich viele Bürger aus der Region bei der Polizei, wie sie sich richtig vorbereiten müssen. Aus gutem Grund: In rund 150 000 Unfälle werden laut Angaben der Versicherungswirtschaft deutsche Autofahrer im Ausland verwickelt. MZ-Mitarbeiter Klaus-Dieter Kunick sprach darüber mit Raimo Sonderhoff, Leiter des Revierverkehrsdienstes im Polizeirevier Burgenlandkreis, und mit Pressesprecher Jörg Bethman.
Wie sollte sich jeder Autofahrer auf die Reise vorbereiten?
Bethmann: Es gibt etliche Hinweisen. Die Routenplanung sollte nach aktuellen Straßenkarten erfolgen. Hilfreich ist, den Verkehrsservice im Radio zu beachten, sich alternative Strecken vor Fahrtantritt zu überlegen. Niemand weiß, ob man in einen Stau gerät und ausreichend Proviant sowie alkoholfreie Getränke sollten nicht fehlen.
Was muss getan werden, um den Pkw für die Reise fit zu bekommen?
Bethmann: Das ist an und für sich gar nicht so viel. Jeder sollte Reifen, Elektrik und alle Flüssigkeiten kontrollieren sowie die Wischerblätter. Vergessen wird häufig, die Scheinwerfer bei einem vollbeladenen Auto neu einzustellen. Hilfsmittel dürfen nicht fehlen, wie Starterkabel, Abschleppseil und Taschenlampe. Nicht immer wird auf die Zuladungsgrenze geachtet. Jeder sollte wissen, dass der Bremsweg bei einem voll beladenen Fahrzeug ein anderer ist. Bei Tempo 50 beträgt die Bremsstrecke 29 Meter. Zur Fahrt selbst: Alle zwei, drei Stunden ist eine Pause einzulegen, Fahrten nach dem Arbeitstag sollten vermieden werden. Einige Länder schreiben vor, dass auch der Beifahrer eine Warnweste im Auto mitführen muss, unter anderem in Österreich. Schwere Gepäckstücke gehören beim Packen nach unten. Nicht schaden kann außerdem eine Kopie vom Reisepass und vom Führerschein.
Wie verhalte ich mich am Unfallort eigentlich richtig?
Sonderhoff: Die Regelung ist klar, es geht zuerst um die Absicherung der Unfallstelle und erst dann um die Erste Hilfe für Verletzte. Zur Absicherung gehört zum Beispiel das Einschalten der Warnblinkanlage und es muss ein Warndreieck aufgestellt werden. Viele wissen nicht, dass dieses auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter entfernt vom Unfallort stehen muss. Bei Dunkelheit sollte das Warndreieck vor dem Körper getragen werden, damit man weithin sichtbar zu erkennen ist.
Muss bei einem Unfall in jedem Fall die Polizei gerufen werden?
Sonderhoff: Es ist ratsam, im Ausland die Polizei zu verständigen, erst Recht, wenn Personen verletzt worden sind. Bei einem Blechschaden in Deutschland ist das aus Sicht der Versicherung nicht unbedingt notwendig. Hat derjenige das Gefühl, dass an dem Unfall etwas ,faul' ist, sollte ebenfalls die Polizei gerufen werden. Zu informieren ist diese ferner, wenn Alkohol, Drogen, Medikamente und Fahrerflucht vorliegen und wenn man sich mit dem Unfallgegner nicht einigen kann. Jeder sollte Fotos von der Unfallstelle machen und die aus verschiedener Sicht. Die Entscheidung, ob ein Anwalt einzuschalten ist, obliegt jedem selbst.
Muss auch bei einem Wildunfall die Polizei gerufen werden?
Sonderhoff: Ja. Wichtig ist, die Stelle zu markieren, damit der Jagdpächter einen Anhaltspunkt hat, wo er nach dem Wild suchen kann. Möglich ist aber auch, auf dem kürzesten Weg zur Polizeidienststelle zu fahren.
Jeder ist aufgeregt bei einem Unfall, wer hilft in dem Fall weiter?
Sonderhoff: Es gibt eine Hotline, die jeder anrufen kann, und zwar ist das die Nummer 080 / 06 68 36 63. Dort erhält jeder nach einem Unfall Rat. Diese Nummer ist stark frequentiert, deshalb ist Geduld notwendig. Warnen möchte ich außerdem vor falschen Unfallhelfern, wenn beispielsweise ein Abschleppfahrzeug gerufen wird, muss das nicht das preiswerteste Angebot sein. Und aufpassen sollte jeder, was er unterschreibt.
Welche Angaben sind zu machen?
Sonderhoff: Man sollte sich stets die Fahrzeugpapiere zeigen lassen und den Namen der Versicherung. Fehlen dürfen nicht Ort, Datum, die Unterschriften auf dem Protokoll, wenn möglich Unfallzeugen anführen sowie Name und Anschrift der am Unfall Beteiligten.
Muss die grüne Versicherungskarte immer mitgeführt werden?
Sonderhoff: In vielen Ländern ist die sogar Pflicht und ist vorzuweisen, so beispielsweise in Russland, Bosnien-Herzegowina, der Türkei, in Serbien und in der Ukraine.
Wie kann man sich bei einer Fahrt ins Ausland gut vorbereiten?
Sonderhoff: In Frankreich muss sich beispielsweise in jedem Auto ein Alkoholmessgerät befinden, das ist Pflicht und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Es kann nicht schaden, einen Zwei-Kilogramm-Feuerlöscher mitzuführen. Und noch etwas kommt oft zu kurz: Jeder sollte wissen, wie hoch die Deckungssummen bei einem Unfall im Ausland für Personen- und Sachschäden sind. Das wird von Land zu Land anders bemessen.