Urteil: «Willkommen in der DDR»

26.06.2012 20:39 Uhr | Aktualisiert 26.06.2012 20:59 Uhr
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Wengelsdorf

Wengelsdorf ist seit September 2010 ein Ortsteil von Weißenfels. (FOTO: MZ)

Von Alexander Bley
Die Eingemeindungen der Orte Wengelsdorf zu Weißenfels und Zorbau zu Lützen sind rechtskräftig. Das bestätigte das Landesverfassungsgericht am Dienstag.
Dessau-Roßlau/MZ. 

Die Kommunen Wengelsdorf und Zorbau sind am Dienstag mit ihren Klagen vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Gemeindegebietsreform gescheitert. "Beide Beschwerden wurden zurück gewiesen", sagte Sprecher Frank Straube, "die Eingemeindungen von Wengelsdorf nach Weißenfels und Zorbau nach Lützen sind endgültig und unumkehrbar."

Die jeweiligen Zuordnungen, so die Richter in ihrer Begründung, seien leitbildgerecht erfolgt und nicht willkürlich. Besondere geografische Beziehungen und Verflechtungen seien geprüft worden, das kommunale Selbstverwaltungsrecht nicht verletzt und damit verfassungsrechtlich unbedenklich. Dass bei der Bürgeranhörung formelle Fehler seitens des Gesetzgebers gemacht wurden, sahen die Richter nicht. "Die betroffenen Gemeindebürger hatten ausreichend Zeit, sich über den Gesetzesentwurf zu informieren", sagte der Sprecher des Landesverfassungsgerichts.

Dieser Argumentation konnte die Wengelsdorfer Bürgermeisterin Sybille Reider (parteilos) nicht folgen. "So wie das gelaufen ist - Willkommen in der DDR", schilderte sie ihre Eindrücke. "Mit dieser Entscheidung werden Tür und Tor für Fristverletzungen geöffnet", begründete die Juristin, "Das ist eine Farce. Allein wegen der erheblichen Formfehler hätte eine Entscheidung zu unseren Gunsten fallen müssen", sagte Reider. Auch die regionale Verflechtung, die die Richter als erwiesen ansahen, sei ihrer Meinung nach nicht gegeben. "Wir haben keine Verknüpfung mit Weißenfels. Das ist haarsträubend."

Verständnis für die kritische Haltung der Wengelsdorfer Ortsbürgermeisterin zeigte das Weißenfelser Stadtoberhaupt Robby Risch (parteilos). "Ich verstehe ihre Bestrebungen. Aber auch wenn eine Beziehung zu Bad Dürrenberg näher liegt, so waren die Richtlinien klar, dass über Kreisgrenzen keine Gebiete vereint werden." Für Risch gibt es dank des Urteils nun Planungssicherheit.

"Ich sehe die Entscheidung positiv, hoffe, dass sie zur Befriedung der Gesamtsituation beiträgt und einer Partnerschaft nichts im Wege steht." Dem schließt sich sein Lützener Amtskollege Dirk Könnecke (parteilos) an. "Wir hoffen, dass dieses Urteil Ruhe reinbringt", sagte der Bürgermeister, der mit seiner Stellvertreterin Simone Starke in Dessau-Roßlau die Verkündung, wie auch Sybille Reider, verfolgten.

Dagegen nahm Dietmar Neuhaus (CDU), Bürgermeister von Zorbau, die Entscheidung per Telefon zur Kenntnis. "Das hatte ich befürchtet", sagte er resigniert wirkend. Eine Bewertung der Tatsache wollte Neuhaus nicht abgeben. "Ich werte überhaupt nicht mehr, schon seit geraumer Zeit", begründete der Zorbauer.

Diese Resignation war für seine Amtskollegin Reider erklärbar. "Zorbau liegt unmittelbar an Weißenfels. In extremsten Verknüpfungen wird es zu Lützen geschlagen. Die liebe Landesregierung hat sich alles glatt gebügelt. Ich habe Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit", fügte die Wengelsdorferin an.

Mit der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt erhofft sich die Regierung, Kosten in der Verwaltung einzusparen. Das sei nötig, weil auf den Bevölkerungsrückgang reagiert werden muss. Deshalb wurden die Verwaltungsstrukturen "gestrafft".

"Die Synergieeffekte sollten Einsparungen bringen. Seit zwei Jahren stelle ich fest, dass alles immer teurer wird. Wir sind soweit weg von der Stadt, dass alles komplizierter geworden ist", beschrieb die Wengelsdorferin und verwies auf Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg, "kurze Wege sind bessere Wege."

Könnecke hofft dennoch, dass das Urteil des Verfassungsgerichts die Zusammenarbeit voranbringt, sich das Arbeitsklima zwischen den Vertretungen von Zorbau und Lützen verbessert. "Das bedeutet nicht den Untergang, sondern den Fortbestand", fügte Risch abschließend an.