Hans Deubel hat einen Schrank voll Aktenordner für seinen Fall. Auch bei der Stasiunterlagen-Behörde hat er Dokumente gefunden. (FOTO: ALEXANDER BLEY)
Hans Deubel hat bei der Polizei Anzeige erstattet - wegen Freiheitsberaubung im Jahr 1968. Für den Langendorfer ist es das letzte Mittel, um rehabilitiert zu werden und Entschädigung für die elfmonatige Haftstrafe zu erhalten, zu der er wegen "Staatsverleumdung in Tateinheit mit Sachbeschädigung" verurteilt wurde.
Normalerweise entscheidet das Landgericht über eine Rehabilitierung. Dorthin hatte sich Deubel bereits 1994 gewandt. 2005 ging der Fall an das Oberlandesgericht in Naumburg. Das lehnte seine Beschwerde ohne Verhandlung ab. Die Begründung: Die Verurteilung Ende der 1960er Jahre habe "weder der politischen Verfolgung des Betroffenen" gedient, noch sei sie "aus anderen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar". Und schließlich seien auch die Folgen - also die Haftzeit - keine, "die im groben Missverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat standen".
Was ist damals passiert? Deubel erzählt, seine damalige Ehe sei zu dem Zeitpunkt nicht gut gelaufen, die Eheleute schliefen im neu gebauten Haus bereits in verschiedenen Zimmern. Noch heute wirkt Deubel unzufrieden, wenn er über seine damalige Frau spricht. Sie habe sich von ihm, einem selbstständigen Handwerker, das Haus bauen und es sich gut gehen lassen. Kaum sei es gebaut gewesen, habe die Ehe nicht mehr funktioniert, sagt der 83-jährige Rentner.
Eines Nachts sei er angetrunken heimgekommen, habe bei seiner Frau an die Tür geklopft und gefordert: "Morgen bist du verschwunden!" Dann sei er in sein eigenes Zimmer und Bett gegangen. Kurz darauf habe ihn der Abschnittsbevollmächtigte dort geweckt und mit aufs Revier genommen. In der Zelle sei er "in einen erregungsmäßigen Zustand geraten" und habe geschimpft und die Toilette umgeworfen. Für diese Aktionen wurde er schließlich angeklagt.
Bei der Verhandlung hat Deubel angegeben, dass er mit seinen beleidigenden Rufen nicht die Polizisten meinte - das steht auch so im damaligen Protokoll, das er sich in mühsamer Suche nach der Wende zusammengesucht hat, um seine Rehabilitierung vor Gericht bringen zu können.
Denn: Aus dem Protokoll geht auch eindeutig hervor: Das DDR-Gericht glaubte seiner Aussage nicht. Es begriff seine Beleidigungen als Angriffe auf die Staatsmacht. Laut Aussage der Polizeibeamten im Prozess 1968 habe er neben anderen Beleidigungen auch diese gerufen: "Ihr Spitzbuben. Ihr Verbrecher. Ihr faulen Hunde. Ihr seid zu faul zum Arbeiten." Hier liegt die Krux des Falles: Während Deubel mit dem Hintergrund der eigenen Geschichte damit durchaus seine Frau gemeint haben könnte, hatte das DDR-Gericht die Beleidigungen auf die Polizisten bezogen. Die erste Variante hätte womöglich zu keinem Prozess geführt - die zweite Variante hieß damals "Staatsverleumdung". Heute wäre sie womöglich auch strafbar - als Beamtenbeleidigung.
Dass Deubel das nicht persönlich aufklären kann, wurmt ihn. Er schrieb an die Gerichte: "Um falsche Beschuldigungen richtig stellen zu können, bitte ich um Anhörung." Sowohl das Landes- als auch das Oberlandesgericht kamen der Bitte nicht nach. Mit der letzten Ablehnung ist er am Ende des Justizweges für Rehabilitation angelangt. Deswegen versucht er jetzt eine Verhandlung zu erzwingen, indem er im März Anzeige wegen Freiheitsberaubung 1968 erstattet hat. Er argumentiert, es sei Freiheitsberaubung gewesen, ihn aus dem Bett zu holen. Eine Reaktion von Seiten der Justiz steht bislang aus.
Deubel sagt: "Ich will Gerechtigkeit." Denn während der Haftzeit habe er schwer gearbeitet und als Selbstständiger anschließend wegen der langen Abwesenheit Probleme gehabt, seine Kunden wiederzugewinnen. Seit 18 Jahren erhält er nun Rente für seine Jahrzehntelange Arbeit - nur die Haftzeit, für die erhält er gar nichts.