Der Goldhase von Lindt & Sprüngli (Bild: DPA)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Markenschutzbehörde, wonach der Produzent seine Hasen nicht als spezielle Marke registrieren lassen kann. Sie verfügen nach Ansicht der Behörde nicht über genügend spezielle Merkmale, die einen Schutz vor ähnlich aussehenden Produkten rechtfertigen würden.