Stichwort: Transfergesellschaft

02.06.2012 12:39 Uhr
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Berlin/dpa. 

Eine Transfergesellschaft, wie sie der Sozialflügel der CDU nun im Fall Schlecker fordert, soll entlassenen Beschäftigten den Übergang in einen neuen Job ermöglichen. Dabei geht es nicht um deren Weiterbeschäftigung, sondern vor allem um deren Weitervermittlung und Qualifizierung.

Unternehmen sind verpflichtet, bei der Suche nach Arbeitsplätzen zu helfen und gegebenenfalls Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds zu finanzieren. Die Bundesagentur für Arbeit berät den Arbeitgeber bei der Einrichtung der Gesellschaft, dieser muss dann deren Finanzierung sicherstellen und ist Träger.

Zum Eintritt in die Transfergesellschaft werden die Verträge der Betroffenen aufgehoben. Sie erhalten für höchstens zwölf Monate befristete Anstellungen bei der Gesellschaft. Während dieser Zeit zahlt die Agentur für Arbeit ein Transferkurzarbeitergeld, das bei Kinderlosen 60 und bei Menschen mit mindestens einem Kind 67 Prozent des bisherigen Nettoentgelts beträgt. Der bisherige Arbeitgeber kann es aufstocken.