Chemieanlagen in Leuna (Saalekreis) (ARCHIVFOTO: HORST FECHNER)
Für den ersten Monat werde die Tariferhöhung jedoch nicht gezahlt. Zudem tritt sie gestaffelt in Kraft.
In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Bezirk Nordrhein gelte die Vereinbarung ab dem 1. Juli, wie die Tarifparteien mitteilten. In Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, West-Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen träten die Regelungen ab August in Kraft. Das Saarland und der Bezirk Ost folgten im September.
Vereinbart worden sei zudem auch, dass Betriebe flexibel Wochenarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden mit einzelnen Mitarbeitern oder ganzen Belegschaften vereinbaren könnten, teilten die Tarifparteien mit. Damit sollen Unternehmen auf Personalengpässe, etwa wegen Fachkräftemangel, reagieren können. Die reguläre Arbeitszeit der Branche betrage aber weiter 37,5 Wochenstunden, betonte die IG BCE.