Kleingärtner unter Zwang: Lauben oder Anbauten, die nach 1994 entstanden sind, müssen laut Gesetz vermessen werden. Das kostet oftmals viel Geld. Nun wird auf Landesebene über eine Änderung des Gesetzes nachgedacht, zugunsten der Laubenbesitzer. (FOTO: HARTMUT KRIMMER)
Herbert Hedrich ist passionierter Kleingärtner. Deswegen setzt er derzeit all seine Hoffnungen in einen Vorstoß der SPD- und CDU-Landtagsfraktionen, die die Hobbygärtner entlasten wollen. Das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalts soll zugunsten der Laubenbesitzer nachgebessert werden. Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende, hält die darin verankerte Vermesssungspflicht für Lauben nämlich für "absolut unnötig". Sie sagt: "Das ist aus unserer Sicht eine Überregulierung." Hedrich meint: "Wir begrüßen den Vorstoß."
Aktuell stellt sich die Situation noch so dar: Würde Hedrich seine Laube durch einen Anbau vergrößern wollen, könnte ihn das teuer zu stehen kommen. Denn von Gesetzes wegen müsste er den Anbau vermessen lassen. Und das kostet richtig Geld. Geregelt ist diese Pflicht im besagten Vermessungs- und Geoinformationsgesetz. Demnach müssen alle Lauben und Anbauten, die nach 1994 errichtet wurden, vermessen werden. Hedrich erklärt am Beispiel, was da auf ihn zukommen würde: "Ich kaufe mir für 50 Euro Material aus dem Baumarkt, zimmere den Anbau und dann kostet mich die Vermessung zwei- oder dreimal soviel. Ich kenne Leute, die haben für zehn Quadratmeter 250 Euro bezahlt. Da schmeiße ich doch den Schinken nach der Wurst."
Hedrich ist Vorsitzender des Regionalverbandes der Gartenfreunde "Weiße Elster" Zeitz und Umgebung und sitzt im Präsidium des Landesverbandes der Gartenfreunde. Dort und auch im Lokalen ärgert man sich schon länger über die Vermessungspflicht und die damit verbundenen bürokratischen Hürden. Regelmäßig bekommt der Regionalverband Post von der Kommune, die wiederum im Auftrag des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation handelt. Das Amt stellt bei Überfliegungen der Kleingartenkolonien Abweichungen zu bestehendem Kartenmaterial fest. Die Kommune gibt die Aufforderung zum Vermessen an den Kleingartenverband weiter. Der wiederum an den Pächter der jeweiligen Parzelle. "Wenn der aber gar nicht den Anbau gemacht hat, sondern sein Vorgänger, muss er dennoch dafür aufkommen. Das ist das Ungerechte", sagt Hedrich. Steht eine Parzelle leer, muss der Verband die Kosten tragen. "Solche Fälle hatten wir auch schon", sagt Hedrich.
Die Kleingärtner zu entlasten sieht man in der SPD und der CDU als wichtig an. SPD-Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben meint: "Wir sind froh über jeden Kleingarten, der genutzt wird." Den Hobbygärtnern bürokratische Steine in den Weg zu legen hält er für wenig produktiv, auch mit Hinblick auf die demografische Entwicklung.
Die SPD rechnet damit, dass die Zahl der Parzellen im Land von derzeit 116 000 auf 85 000 im Jahr 2020 sinken wird. Und durch Regelungen wie die Vermessungspflicht könnte Nachwuchs abgeschreckt werden. Die Folge: Der Leerstand steigt weiter, ungenutzte Gärten werden zurückgebaut. Das sieht auch Arnd Czapek von der CDU und Mitglied im Landwirtschaftsausschuss so: "Wir müssen die Laubenbesitzer nicht über Gebühr mit Kosten für Vermessung und dergleichen strapazieren." Erben sagt, die Überlegungen in der SPD gehen sogar noch weiter. Etwa, dass den Kommunen erlaubt wird, die Pacht, die sie einziehen, wieder zur Förderung des Kleingartenwesens einzusetzen. Laut Erben könnte die Gesetzesänderung noch im Sommer beschlossen werden.