Prozess: Zeugin gibt an, Angst zu haben

02.08.2012 19:17 Uhr | Aktualisiert 02.08.2012 20:34 Uhr
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Von Julia Reinard
Es gibt noch kein Urteil im Prozess gegen drei Weißenfelser, die wegen Körperverletzung in mehreren Fällen angeklagt sind. Statt dessen wurden fünf weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird im November erwartet.
Halle (Saale)/MZ. 

Ein Grund für die Verlängerung des Prozesses am Landgericht ist, dass immer wieder geladene Zeugen nicht vor Gericht erscheinen. Auch am Donnerstag blieb ein Zeuge aus. Er muss mit Strafgeld rechnen und soll polizeilich vorgeführt werden. Eine andere Zeugin des Verhandlungstages wurde von Polizisten geholt und zurückgebracht. Sie war kurze Zeit mit dem Hauptangeklagten V. liiert; unter anderem, als eine der drei vorgeworfenen Taten stattfand: Im August 2010 vor einer Weißenfelser Diskothek.

Dort sollen die Angeklagten einen Schwarzafrikaner verprügelt haben. Die Zeugin gab an, sie habe nicht gesehen, was geschehen sei, bevor der Mann auf dem Boden lag, sondern nur, dass die Männer bereits vor der Tür der Disko waren, als sie mit einer Freundin hinausging, weil sie Schreie gehört habe. Als ihrer Aussage nach zwei Frauen dem Mann halfen und dabei "hysterisch rumgeheult" haben, habe sie sie angeschrien: "Warum hilfst du einem Neger?" Sie bestätigte darüber hinaus, dass bei einer Feier "rechte Musik" gehört wurde.

Auf die Frage, warum sie vorgeführt werden musste, gab die Zeugin an, sie habe Angst. Unter anderem sei ihr über Dritte eine Nachricht vom 24-jährigen Hauptangeklagten übermittelt worden, dass sie "nichts Falsches oder am besten gar nichts" aussagen solle.

Die Nebenanklägerin forderte schließlich eine Erweiterung der Anklage um den Punkt der Beleidigung im Falle des Angeklagten G. Er hatte an einem anderen Verhandlungstag angegeben, er habe während dieses Vorfalls nicht geprügelt, sondern rumgeschrien - allerdings beleidigend.

Ursprünglich waren nicht drei, sondern fünf Männer angeklagt. Doch weil zwei von ihnen geständig waren, wurden deren Verfahren ausgegliedert. Einer von ihnen wurde am Mittwoch zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und muss eine Geldstrafe zahlen. Gegen den anderen wird am Freitag ein Urteil erwartet.