Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Als Tierquälerei wird dabei die in Paragraf 17 Tierschutzgesetz beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat auch als Sachbeschädigung (Paragraf 303 Strafgesetzbuch) strafbar sein.