Ein Mann spricht auf einem Spielplatz in einem Neubaugebiet ein kleines Mädchen an. (SYMBOLFOTO KINDESMISSBRAUCH: DPA)
Eher als erwartet ging am Freitag der zweite Verhandlungstag am Landgericht Halle mit dem Angeklagten Jan M. zu Ende, weil einige Zeugen nicht gehört werden mussten. Dem 33-Jährigen aus der Zeitzer Region wird sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last gelegt.
Wie angekündigt gab M. zu Beginn über seinen Verteidiger eine Erklärung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürden ab. In dieser räumte er ein, dass es zu den Berührungen der Geschlechtsteile der zum Tatzeitpunkt neun, zehn und 16 Jahre alten Mädchen gekommen sein könnte. Die Formulierungen waren so gewählt, dass sie ein gezieltes vorsätzliches Handeln und pädophile Neigungen ausschlossen. Allerdings habe starker Alkoholkonsum ihn zum Tatzeitpunkt beherrscht. Dem schien er besonders verfallen, als er wieder arbeitslos wurde und es mit seiner Ehe Schwierigkeiten gab.
Er habe sich gelegentlich, wenn er betrunken abends nach Hause kam, nicht im Schlafzimmer zu Bett begeben, sondern zu den jüngeren Mädchen ins Zimmer gelegt. Zudem hätten diese, wenn sie sich schlecht fühlten, auch seine körperliche Nähe gesucht. Keine Erinnerung und Erklärung hatte M. zu dem Fall mit der ältesten seiner Stieftöchter. Er habe davon am nächsten Tag erst gehört. Er soll ihr an die Brust und in die Schlafhose gegriffen, dann aber von ihr abgelassen haben, als sich das Mädchen abwehrend umdrehte. So hielt er die Tat "vorstellbar".
In der Zeugenvernehmung der heute 19-Jährigen wurden die Vorwürfe, sich dann noch auf sie gekniet zu haben, nicht bestätigt. Allerdings spielte Gewalt gegen das Mädchen eine große Rolle. Die erfuhr sie von M. immer mal wieder, aber noch häufiger von ihrer Mutter. In den Auseinandersetzungen mit ihr habe sich M. zurückgehalten, sagte die junge Frau. Zumeist ist es in den Streits darum gegangen, dass sie als die Älteste Aufgaben in der insgesamt neunköpfigen Familie übernehmen musste, die ihrer Mutter zukamen. Die habe stets aber viel getrunken und sei oft nicht zu Hause gewesen.
Nach der Erklärung des Angeklagten, der Befragung seiner ältesten Stieftochter sowie des leiblichen Vaters der drei Kinder, bei dem die Jüngeren heute leben, hielt es das Gericht nicht mehr für nötig, die heute 12 und 13 Jahre alten Mädchen anzuhören. Das dürfte als Pluspunkt für den Angeklagten gewertet werden. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.