Zeitz: Gründung der Tochter wird geprüft

20.05.2012 20:05 Uhr | Aktualisiert 20.05.2012 20:42 Uhr
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Von Birger zentner
Ob für den Betrieb des Zeitzer Brühl-Centers tatsächlich eine Tochtergesellschaft der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Zeitz gegründet wird, steht noch nicht fest.
Zeitz/MZ. 

"Ich lasse jetzt prüfen, welche die günstigste Variante ist", sagte WBG-Geschäftsführer Jörg Stolper gegenüber der MZ. Demnach soll eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft drei Möglichkeiten näher beleuchten. Erstens die Gründung einer Tochtergesellschaft als GmbH; zweitens die Führung des Centers direkt über die WBG; drittens, ob es noch eine andere Variante gibt.

Dass dieser Prüfauftrag ergangen ist, hat allerdings nach den Worten von Stolper nichts damit zu tun, dass es rund um das Thema Gründung einer Tochtergesellschaft die eine oder andere Irritation gegeben hatte. Aber letztlich hatte der Stadtrat Zeitz mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt, dass eine solche Tochtergesellschaft des städtischen Unternehmens gegründet werden kann (die MZ berichtete). 28 Stadträte hatten sich dafür entschieden, zwei dagegen, fünf hatten sich der Stimme enthalten. In den Augen von Oberbürgermeister Volkmar Kunze (FDP) ein sehr eindeutiges Votum. Da könne von einem umstrittenen Beschluss keine Rede sein, wie zuletzt in der Öffentlichkeit teilweise angeklungen ist.

Kunze und Stolper geht es mit der Tochtergesellschaft darum, finanzielle Risiken von der WBG fernzuhalten, die das Brühlcenter im vorigen Jahr gekauft hatte, nachdem ein dauerhafter Leerstand drohte. "Übrigens mit einem klaren Votum des Stadtrates", so Kunze. Weshalb er jetzt nicht verstehen könne, dass einige in der möglichen Bildung der Tochtergesellschaft ein Problem sehen.

Kunze sieht zudem in der gesonderten GmbH noch eine Sicherheit, nicht mit Recht der Europäischen Union in Konflikt zu geraten. "Die Stadt hat für die WBG Bürgschaften geleistet und die unterliegen dem EU-Beihilferecht." Das regelt, wann Kommunen Bürgschaften geben können. Kritisch wird es immer dann, wenn mit der Bürgschaft Unternehmen geholfen wird, die direkt im Wettbewerb mit dem privaten Sektor stehen, was bei der Vermarktung des Brühlcenters der Fall sein könnte.

Allerdings müssen diese Zusammenhänge Experten prüfen. Eben das erfolgt mit dem von Stolper eingeleiteten Verfahren. Andererseits ist die Variante mit der Tochtergesellschaft auch nicht ohne Probleme zu bewerkstelligen, vor allem mit Problemen finanzieller Art. Wie Stolper bestätigte, würde wohl noch einmal Grunderwerbssteuer fällig. Die hatte die WBG schon bezahlt, als sie das Brühlcenter erwarb. Die könnte ein weiteres Mal fällig werden, weil die Übergabe an die Tochtergesellschaft ein erneuter Eigentumsübergang sein würde. Darauf hatte auch Stadtrat Jochen Schröder (Fraktion Bü 90 / Die Grünen / FDP / ZDI) während der Diskussion aufmerksam gemacht (die MZ berichtete), die dem Beschluss vorausging.

Irritationen hatte es schließlich auch noch um die Frage gegeben, ob sich WBG und Oberbürgermeister das Votum der Stadträte für die Tochtergesellschaft nur noch als Alibi geholt hatten, obwohl die GmbH-Gründung längst beschlossene Sache war. Man habe erst einmal grundsätzlich grünes Licht von den Gremien der WBG gebraucht, aber da sei schon klar gewesen, dass man sich für den weiteren Verfahrensweg mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt abstimmen wollte. "Von dort gab es verschiedene Hinweise, denen wir zum Teil gefolgt sind und zum Teil nicht", erklärte Kunze dazu. Die Einbeziehung des Stadtrates war ein Hinweis. Dem Land Prüfrechte einzuräumen, war ein anderer Rat, dem hingegen man nicht folgen wolle, so Kunze. Hintergrund ist, dass die Vermarktung des Brühlcenters dem Wettbewerb unterliegt. Aufgrund der Veröffentlichung von Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes befürchtet man Nachteile im Wettbewerb. Nach Ansicht von Kunze sei man bei der Vorbereitung für die Gründung der Tochtergesellschaft einen ganz normalen Weg gegangen: "Letztlich ist das ja wohl auch von einer ganz deutlichen Mehrheit der Stadträte so aufgefasst worden."