"Wieso wurde sie nicht sofort des Bades verwiesen?", fragt eine Zeugin, die den Vorfall im Zeitzer Sommerbad beobachtet hat. Eine 30-jährige Frau hatte vor zwei Wochen auf ein 13-jähriges Mädchen eingeschlagen. Das Kind musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen bei der Polizei laufen, wie Jörg Bethmann, Sprecher des Polizeireviers Burgenlandkreis bestätigt. Mit dem Hausverbot für die vermeintliche Täterin ist es allerdings so eine Sache. Die Polizei kann es nicht aussprechen, wenn keine akute Gefährdung mehr besteht. Heißt: Jemand, der immer wieder stört, von dem latent eine Gefahr ausgeht, der wird des Platzes verwiesen. Alles andere fällt unter das Hausrecht. Und das hat im konkreten Fall die Stadt Zeitz. Nachdem direkt nach dem Vorfall im Bad also die Personalien aufgenommen waren, war auch der Einsatz der Polizisten vor Ort beendet. "Nach meinem jetzigen Kenntnisstand", so Bethmann, "ist alles getan worden, was notwendig war." Und nach Abschluss der Ermittlungen geht der Fall weiter an die Staatsanwaltschaft.
Doch was kann die Stadt Zeitz tun? Hausverbot aussprechen - nur wie soll es bei weit über 1 000 Besuchern im Bad an heißen Tagen überhaupt durchgesetzt werden?